Ärzteschaft
Mehrfachnutzung von Schutzmasken nun auch in Praxen möglich
Mittwoch, 15. April 2020
Berlin – Atemschutzmasken dürfen unter bestimmten Bedingungen mehrfach auch für verschiedene Patienten weiterverwendet werden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) habe gestern sein Papier zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken entsprechend aktualisiert, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Damit bestehe jetzt auch für das Personal in Arztpraxen die Möglichkeit, eine Schutzmaske mehrmals zu tragen, wenn es an ausreichendem Schutzmaterial fehle, führte die KBV aus. Im ursprünglichen RKI-Papier vom 13. März habe das RKI zwar bei Lieferengpässen und Knappheit der Atemschutzartikel die Wiederverwendung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken unter definierten Bedingungen ermöglicht.
Allerdings hätten diese Maßnahmen nur eine patientenbezogene Weiterverwendung während einer Schicht durch dasselbe Personal vorgesehen. Damit seien die Empfehlungen vor allem für stationäre Einrichtungen und kaum für das ambulante Versorgungssetting relevant gewesen, schreibt die KBV.
„Dieser Patientenbezug wurde in dem aktualisierten Dokument aufgegeben, sodass eine Weiterverwendung durch dasselbe Personal während einer Schicht auch patientenübergreifend erfolgen kann“, fasst die KBV zusammen. Das ermögliche es nun auch dem Personal in Arztpraxen, Atemschutzmasken bei Kontakt mit verschiedenen Patienten innerhalb einer Schicht weiterzuwenden und so bei Knappheit an MNS oder FFP2/3-Masken die Mangelsituation gegebenenfalls etwas zu entschärfen.
Konkrete Hinweis wichtig
Das RKI hat seine Empfehlung zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken auf Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erstellt. Dies erfolgte in Abstimmung mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV-2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das RKI-Papier enthält eine Reihe von Hinweise, was bei der Wiederverwendung zu beachten ist. So ist die Maske so abzusetzen, dass eine Kontamination vor allem der Innenseite der Maske beziehungsweise des Gesichts verhindert wird, zum Beispiel durch eine vorherige Handschuhdesinfektion. Die Maske sollte außerdem trocken an der Luft und nicht in geschlossenen Behältern zwischengelagert werden.
Die Wiederverwendung von FFP-Masken und von MNS erfordere eine sichere Handhabung, schreibt das RKI. „Bei Nichteinhaltung steigt das Infektionsrisiko für Beschäftigte. Bitte beachten Sie, dass die folgend beschriebenen Maßnahmen zur Wiederverwendung daher nur auf ausgerufene Notfallsituationen.“
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RKI-Empfehlung bei Lieferengpässen von MNS und FFP-Masken
- Der Einsatz von MNS bei operativen Eingriffen erfolgt unverändert.
- Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS bzw. der FFP-Masken bei (vermuteter) Kontamination bzw. Durchfeuchtung.
- Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder patientenübergreifende Wiederverwendung während einer Schicht nur durch dieselbe Person.
- Weiterverwendung (patientenbezogene oder patientenübergreifende) der MNS und FFP-Masken während einer Schicht nur durch dieselbe Person.
- Bei FFP-Atemschutzmasken erfolgt KEINE Wiederverwendung bzw. Weiterverwendung nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, z.B. Bronchoskopie.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden. Daher ist der Träger in die besonderen Maßnahmen zur Wiederverwendung gebrauchter Masken zu unterweisen.
Bei der Wiederverwendung ist zu beachten, dass
- das Absetzen der Maske/des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird, z.B. durch eine vorherige Handschuhdesinfektion oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z.B. Mehrfachhandschuhe).
- nach dem Absetzen der Maske/des MNS sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden, sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.
- ein abgegrenzter Bereich festzulegen ist, um eine sichere, für Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablagemöglichkeit für die Maske/des MNS zu schaffen, so dass diese wiederverwendet werden kann.
- die Handschuhe nach der Aufbewahrung der Masken fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren sind.
- die gebrauchte Maske/der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durch andere Personen auszuschließen (z.B. Markieren der Masken am Halteband).
- benutzte Einweg-FFP Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel zu reinigen oder zu desinfizieren sind, da dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann.
- beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu achten ist, dass eine Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche auf die Innenfläche verhindert wird. Das Berühren der Innenseite des Filtervlieses ist daher zu vermeiden.
- beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe zu tragen sind und die Handschuhe vor erneutem Patientenkontakt zu entsorgen sind.
- Masken/MNS, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung möglicherweise kontaminiert wurden, nicht verwendet werden dürfen.
- der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist.
- Der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austauschbaren Partikelfiltern ist eine weitere Alternative zum Ressourcenschutz.

Desinfektion von FFP2 Masken

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