Ärzteschaft
Intensivstationen: Kliniken müssen täglich bis 9 Uhr Bettenkapazitäten melden
Donnerstag, 16. April 2020
München – Ab sofort müssen Kliniken mit Intensivstation in Deutschland jeden Tag bis 9 Uhr ihre aktuellen Bettenkapazitäten an das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) melden. Das teilte die DIVI heute mit. Eine entsprechende Verordnung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erlassen.
„Schon in den vergangenen Tagen haben sich rund 1.000 Kliniken gemeldet und überwiegend täglich Daten aktualisiert“, erklärte die DIVI. Die neue Verordnung sei „ein wichtiger Baustein, um fortan tagesaktuell valide Zahlen für das gesamte Bundesgebiet zu erhalten“, sagte DIVI-Präsident Uwe Janssens. Darüber hinaus könnten sich politische Entscheidungsträger zukünftig an den Daten des DIVI-Intensivregisters orientieren.
Vorrangiges Ziel des DIVI-Intensivregisters sei es, die Verfügbarkeiten von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. Ebenfalls zu übermitteln sind die Anzahl von Patienten mit einer COVID-19-Infektion, die intensivmedizinisch behandelt werden, die beatmet werden oder die seit dem 1. Januar 2020 aus dem Krankenhaus entlassen wurden.
„Im Ernstfall müssen behandelnde Mediziner blitzschnell erkennen können, in welchem Krankenhaus der eigenen Region genau welche Kapazitäten vorhanden sind“, erklärte Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“, die das Register maßgeblich vorangetrieben hat.
„Unser nächstes großes Etappenziel ist das Bereitstellen von validen Prognosemodellen für die gesamte Bundesrepublik. Anhand derer kann die Auslastung von Intensivstationen sowie die Entwicklung von intensivmedizinischen COVID-19-Behandlungen für einige Wochen vorausgesagt werden“, erklärte Karagiannidis.
Das sei auch elementar wichtig, um der Politik ein hilfreiches Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem über eine mögliche Lockerung oder Beibehaltung der aktuellen Einschränkungen entscheiden könnten.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte die Verpflichtung. Eine Datenbank, die alle freien Intensivbetten verzeichnet, sei ein wichtiger Beitrag für die bestmögliche Versorgung der Patienten in der Corona-Pandemie, erklärte die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Damit können die Krankenhäuser die Corona-Pandemie auch bei stark steigenden Fallzahlen so gut bewältigen wie bisher.“ © kna/aerzteblatt.de

Unfassbar
Ich finde es schon schlimm genug, dass die DKG das nicht weiß. Auch ist es für mich nicht nachvollziehbar, (eigentlich ein Skandal) dass es keine validierten Zahlen über die Anzahl der Beatmungsgeräten in den Kliniken gibt. Und das vor dem Hintergrund, dass es seid über 20 Jahren das MPG und die MPBetreibV existiert und die Gesundheitssysteme gesetzlich verpflichtet sind, sowohl ein Medizinproduktebuch als auch ein Bestandsverzeichnis über aktive Medizinprodukte zu führen.
Eigentlich ein Klacks. Einfache Exeldatei
Unglaublich und unfassbar dieses Verhalten

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