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Politik

Bundestagsdebatte zu Entscheidungen über Leben und Tod gefordert

Freitag, 17. April 2020

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel /Jürgen Dusel

Berlin − Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, fordert eine Bundestagsdebatte über die Frage, nach welchen Kriterien im Notfall entschieden wer­den soll, welche Patienten mit COVID-19 behandelt werden und welche nicht.

„Das Thema ist so wichtig, dass sich der Bundestag damit beschäftigen muss“, sagte Dusel den Zeitungen der Funke Mediengruppe heute. Ärzte bräuchten Richtlinien. „Wir können solche Entscheidungen nicht an die Wissenschaft delegieren.“ Zu vergleichbaren ethischen Fragen, etwa zur Sterbehilfe oder zur Pränataldiagnostik, habe es ebenfalls Bundestagsdebatten gegeben.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hatte Ende März Empfehlungen veröffentlicht für Entscheidungskriterien in Triage-Situationen. Er habe die Sorge, dass dieses Papier in Notsituationen falsch ausgelegt werden könnte, erklärte Dusel dazu.

„Viele Behinderungen gehen einher mit Vorerkrankungen. Das darf nicht heißen, dass deshalb nicht behandelt wird.“ Es müsse klar werden, dass der Zustand des Patienten vor der Akuterkrankung der Maßstab sein müsse, wenn es wirklich dazu komme, dass Er­folgsaussichten einer Therapie gegeneinander abgewogen werden müssen. „Dieses Pa­pier braucht dringend eine Klarstellung“, so der Bundesbeauftragte.

Laut DIVI-Papier soll als Kriterium die klinische Erfolgsaussicht gelten, also die Wahr­scheinlichkeit, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Es gelte der Gleich­heitsgrundsatz, hieß es.

DIVI-Präsident Uwe Janssens erklärte bei der Veröffentlichung der Handreichung: „So ist es nicht zulässig, nach dem kalendarischen Alter oder nach sozialen Kriterien zu ent­schei­den." In Deutschland werde keinem 80-Jährigen von vornherein die Behandlungs­möglichkeit verweigert.

Eine Intensivtherapie sei dann nicht angezeigt, wenn der Sterbeprozess unaufhaltsam begonnen habe, wenn die Therapie aussichtslos sei oder wenn das Überleben nur bei dauerhaftem Aufenthalt auf der Intensivstation gesichert werden könne. © kna/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #810440
Heli Lange
am Donnerstag, 23. April 2020, 01:27

Leben und leben lassen

Ich dachte bisher Gott wäre der Herrscher über Leben und Tod.
Etwas mehr Demut vor dem Schöpfer des Lebens erscheint mir angebracht.
Avatar #79783
Practicus
am Freitag, 17. April 2020, 23:00

Entmündigung?

Die Entscheidung, eine Intensivbehandlung zu beginnen, obliegt nur 2 Personen: Dem Patienten, so er entscheidungsfähig ist oder eine entsprechende Willensverfügung vorgenommen hat, und dem Arzt, auf dessen Gewissen in allen anderen Fällen die Entscheidung lastet. Jede Vorschrift, die über eine allgemeine Richtschnur hinusgeht, greift in unzulässiger Weise in diese rein ärztlihe Verantwotung ein!
Zum Nachdenken: Die Bundeswehr-Dienstanweisung, die eben die Triage auf dem Schlachtfeld (!) als "Heeresdienstvorschrift" mit Befehlscharakter vorschrieb, wurde von den Spruchkammern als hinreichendes Argument für die nachträgliche Verweigerung des Wehrdienstes anerkannt!
Avatar #33021
medicusarnulf
am Freitag, 17. April 2020, 19:51

Bundestag mit Intensivmedizin-Kompetenz ?!

Woher nimmt sich Herr Dusel die Kompetenz und Expertise uns Ärzten eine Empfehlung des DIVI (!) in Sachen Intensivmedizin (!) interpretieren zu wollen und Richtlinien dazu festzulegen?!
Dr.med. Arnulf Göbel
(Anästhesist & Intensivemediziner)
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