Ärzteschaft
Bessere Vergütung für elektronische Arztbriefe
Freitag, 17. April 2020
Berlin – Elektronische Arztbriefe werden ab dem 1. Juli besser bezahlt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung hingewiesen. Demnach gelten weiterhin die Gebührenordnungspositionen (GOP) 86900 und 86901, wonach Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin 28 Cent für den Versand und 27 Cent für den Empfang je Brief erhalten. Neu hinzugekommen ist eine Strukturförderpauschale (GOP 01660). Dadurch erhöht sich der Betrag für den elektronischen Versand um 10,99 Cent je Brief.
Laut KBV gilt für beide Pauschalen 86900 und 86901 ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Unbegrenzt wird dagegen die Strukturförderpauschale gezahlt – für jeden versendeten Brief extrabudgetär. Die Förderpauschale ist vorerst für drei Jahre befristet und soll den Anreiz zum elektronischen Versand erhöhen.
KBV und GKV-Spitzenverband setzen mit der Einigung eine gesetzliche Vorgabe um, nach der der Versand elektronischer Arztbriefe und Befunde, stärker gefördert werden soll. Hintergrund ist die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die Umstellung der Vergütungssystematik sieht ebenfalls vor, dass Ärzte und Psychotherapeuten für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post ab Juli nur noch die Porto-Kostenpauschale 40110 abrechnen können. Sie ist mit 81 Cent bewertet. Die bisherigen Kostenpauschalen 40120 bis 40126 für das Porto sowie die Kostenpauschale 40144 für Kopien werden zum 1. Juli gestrichen.
Ob ab Juli auch die GOP 40122 entfällt, hängt laut KBV von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Über diese Kostenpauschale erhalten Praxen aktuell die Versandkosten für telefonisch ausgestellte AU-Bescheinigungen, Folgerezepte, Überweisungen, etc. in Höhe von 90 Cent je Brief bezahlt. Diese Regelung gilt vorerst bis 30. Juni.
Ebenfalls neu ab dem 1. Juli ist eine eigene Fax-Kostenpauschale im einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Die Abrechnung erfolgt über die neue GOP 40111. Die Fax-Pauschale ist zunächst mit zehn Cent je Telefax bewertet, ab 1. Juli 2021 mit fünf Cent.
Beide Kostenpauschalen – die 40110 für das Briefporto und die 40111 für das Fax – unterliegen einem gemeinsamen Höchstwert je Arzt beziehungsweise Psychotherapeut, der arztgruppenspezifisch festgelegt ist. © hil/sb/aerzteblatt.de

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