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Politik

G-BA rudert nach heftiger Kritik am Stopp telefonischer Krankschreibungen zurück

Montag, 20. April 2020

/dpa

Berlin – Eigentlich hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am vergangenen Freitag beschlossen, dass Arbeitnehmer bei leichten Atemwegsbeschwerden vom 20. April an wieder für Krankschreibungen zum Arzt gehen müssen. Doch nun musste der G-BA wieder zurückrudern.

G-BA-Chef Josef Hecken kündigte heute an, man werde mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ein entsprechender Beschluss solle noch heute gefasst werden. Falls das formal nicht klappt, soll er rückwir­kend zum 20. April gelten, hieß es vom (G-BA).

Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden. „Alle Ver­antwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwä­gen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken.

Entscheidung mit Spahn abgestimmt

Wie das Deutsche Ärzteblatt aus gut unterrichten Kreisen erfuhr, soll Bundesgesund­heits­minister Jens Spahn (CDU) den Be­schluss des G-BA zum Stopp der AU per Telefon ge­stützt haben. Darüber sollen sich Spahn und G-BA-Chef Hecken einig gewesen sein, wie es hieß. Darüber hinaus hätte der Minister per Infektionsschutzgesetz den Beschluss auch sofort aufheben können.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das sich am vergangenen Freitag auf Nachfra­ge des Deutschen Ärzteblattes noch nicht geäußert hatte, hatte am Wochenende im Ta­gesspiegel lediglich gesagt, es handle sich um eine „Entscheidung der Selbstverwaltung“. Der Beschluss sei zu einem Zeitpunkt gefallen, „zu dem sich die niedergelassenen Ärzte besser auf Coronapa­tienten haben einstellen können“.

Der Bundesgesundheitsminister suchte heute ebenfalls den Rückwärtsgang. Spahn be­tonte, er wolle „im Lichte der Debatte mit der Selbstverwaltung das Gespräch su­chen“. Er sei der niederge­lassen Ärzteschaft sehr dankbar, dass es so oder so eine Trennung der Be­handlungspfade von COVID-19 und regulären Behandlungen gebe.

Spahn ergänzte am Nachmittag, er sei nach Gesprächen mit allen Beteiligten zuversicht­lich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss „zeitnah eine gute Lösung“ zur telefonischen Krankschreibung finden werde.

Heftige Kritik am G-BA

Der G-BA war zuvor für seine Entscheidung heftig kritisiert worden. Zuletzt soll sich heute auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisch zu der Entscheidung geäu­ßert haben. Ärzte und Kranken­häuser betonten erneut, die Entscheidung, telefonische Krank­schreibungen nicht mehr zu e­rmög­lichen, sei gegen ihren Willen ge­troffen worden. Sie sei weder für die Praxen noch für die Patienten gut, hieß von der Kassenärztlichen Bun­desvereinigung (KBV), die die Praxisärzte vertritt.

Der KBV-Vorsitzende Stephan Hofmeister hatte bereits am Freitag klargestellt, dass die Ärzteschaft ein anderes Votum gewünscht habe: „Wir hatten uns im G-BA für eine Verlän­gerung bis 3. Mai eingesetzt.“ Er äußerte „Erstaunen und Unverständnis“ über die Ent­scheidung. Offenbar habe „der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt“ mit dem Ziel, die Zahl der Krankschreibungen zu verringern. Auch von zahlreichen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wurde scharfe Kritik geäußert. Ebenso wie von zahlreichen praktizierenden Ärzte – etwa über Twitter.

Der Beschluss sei vom GKV-Spitzenverband und dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA getroffen worden, gegen die Stimmen der Ärzte, Zahnärzte und der Krankenhäuser, hieß es von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Das Beschlussgremium des Bundes­ausschusses ist mit drei unparteiischen Mitgliedern, fünf Vertretern der Kranken­kassen und insgesamt fünf Ärzte- und Klinikvertretern besetzt.

Unmut aus der Politik

Unmut kam auch aus der Politik. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nannte den Schritt „verfrüht“. Zum jet­zi­gen Zeitpunkt sei es wichtig, Infektionsrisiken konsequent zu vermeiden. „Es ist zu befürchten, dass nun auch COVID-19-Patienten wieder in den Arzt­praxen erscheinen und dadurch andere Menschen anstecken. Das muss verhindert werden“, sagte Huml. Sie for­derte eine Verlängerung der Ausnahmeregelung.

Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) schrieb in einem veröffentlichten Brief an Spahn: „Die Entscheidung geht in eine falsche Richtung und gefährdet die positive Ent­wicklung, die in der laufenden SARS-CoV-2-Pandemie erreicht werden konnte.“ Bürger, andere Patienten und das in der Praxis tätige Personal würden damit einem vermeidba­ren Risiko ausgesetzt.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne bezeichnete den Schritt ebenfalls als „zu früh“. „Es ist nicht zu verantworten, wenn COVID-19-Erkrankte jetzt wie­der in Wartezimmern sitzen“, sagte die Ministerin, die in Sachsen-Anhalt den Pandemie­stab zur Bewältigung der Coronakrise leitet.

„Diese Entscheidung ist grundsätzlich falsch und muss umgehend zurückgenommen wer-den“, erklärte Hilde Mattheis, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Sie setze die Patienten und die behandelnden Ärzte unnötigen Risiken aus. „Die Arztpraxen dürfen nicht zu Virenschleudern werden.“

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schrieb bei Twitter: „Jetzt die telefonische Krankschreibung auslaufen zu lassen ist klar falsch. Es hat sehr geholfen, dass Kranke nicht in den Wartezimmern gesessen haben.“

„Der G-BA-Beschluss gefährdet die Gesundheit von Patienten, sowie der Ärzte und des Personals in den Praxen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus. Die Entscheidung sei „unverständlich“.

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, nannte den Be­schluss des Bundesausschusses einen Fehler und „unverantwortlich“. Die gesundheitspo­li­ti­sche Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, forderte Bundesge­sundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, diesen kurzfristig außer Kraft zu setzen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibung bis mindestens Ende Juni. „Jetzt zu beschließen, sich bei Atemwegsbe­schwerden nicht mehr telefonisch krankschreiben zu lassen, zeugt von wenig Realitäts­sinn des G-BA und tiefem Misstrauen gegenüber den Beschäftigten“, sagte DGB-Vor­standsmitglied Annelie Buntenbach. Man sei mit der Pandemie „noch lange nicht über den Berg“. © may/dpa/afp/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #672734
isnydoc
am Dienstag, 21. April 2020, 19:42

Beim Eselreiten von neuen Nachrichten verschont geblieben?

Der massive Protest der Hausärzte hat offenbar gefruchtet - der GBA rudert zurück: Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen.
Veröffentlicht: 20.04.2020, 16:06 Uhr
(www.aerztezeitung.de/Politik/Tele-AU-soll-doch-weiterhin-moeglich-sein-408754.html)
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Dienstag, 21. April 2020, 10:43

Infektiologische Eselei 1. Ranges

Zu welcher infektiologischen Eselei wollen sich eigentlich die juristischen und sozialversicherungs-rechtlichen Fraktionen des G-BA noch hinreißen lassen?

Nur um ihr Gesicht zu wahren, wollen sie jetzt sogar die telefonische Krankschreibung auf gerade mal 1 Woche eindampfen. Wohl wissend, dass der allgemeine "Lockdown" und die 14 Tage Quarantäne Regel bei SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen wegen der Ansteckungsfähigkeit bis in die 2. Woche andauert. Mit seiner riskant-naiven Strategie sollte die G-BA-Führung eher ihren Job zur Verfügung stellen, als weiter SARS-CoV-2 infektionsverbreitend zu agieren.

Will der G-BA allen Ernstes riskieren, wegen einer hochrangigen infektiologischen Dummheit an den öffentlichen Pranger gestellt zu werden?

Im Übrigen, gehört schon auch eine Menge Ärzte-Hasser-Tum dazu, die Warnungen und Bedenken der ärztlichen G-BA-Fraktionen in den Wind zu schießen.

Zum Hintergrund:
Der GBA beendete am Freitag 17.04.2020 die seit Wochen bestehende Möglichkeit, Patienten bei leichten Infekten der Atemwege telefonisch bis zu 14-Tagen krank zu schreiben. Infektiologisch wohl begründet, sollten damit Kontakte mit potenziell Infizierten verhindert werden.

Es ist abenteuerlich, dass Patienten mit unspezifischen Frühsymptomen einer COVID-19-Erkrankung wieder vermehrt zur Krankschreibung in unseren Vertragsarzt-Praxen persönlich aufschlagen müssen, um derzeit rückläufige Coronavirus-Neuinfektions-Zahlen wieder ansteigen zu lassen. Damit könnte man besonders elegant den Vertragsärzten den "Schwarzen Peter" zuschieben, als "Superspreader" für neue Krankheitswellen an Coronavirus-Infektionen verantwortlich zu sein.

Dank an die Kollegin Dr. med Christine Trautmann aus 72116 Mössingen
info@christine-trautmann.de
Sie bittet, diesen Abschnitt zu kopieren und per E-Mail, Facebook, Whatsapp usw. zu teilen. Sie schreibt:
"Liebe PatientInnen, KollegInnen, FreundInnen, Mütter, Väter, Söhne, Töchter, Omas und Opas...wir möchten euch alle bitten diese, aus unserer Sicht für uns alle (ausgenommen ein paar Wirtschaftslobbyisten) dringende Petition „Gegen das Verbot der telefonischen Krankschreibung durch Hausarztpraxen ab dem 19.04.2020“ zu unterschreiben.
Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/wegfall-telefonische-krankschreibung-in-hausarztpraxen
Wichtig: Ihr erhaltet eine E-Mail an die von euch angegebene E-Mail Adresse in der ihr eure Unterschrift noch kurz bestätigen müsst, sonst ist sie leider nicht gültig! Herzlichen Dank!"

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Avatar #711280
P.Peschel
am Dienstag, 21. April 2020, 10:26

Therapien...? Nicht in Sicht aber AU und die Patienten bleiben ohne jegliche Therapien - wer kann das eigentlich verantworten...?

Wie bei schwerer Grippe oder Bronchitis die Patienten präventiv zu Hause behandeln... kann aber nur am Telefon und mit einer AU leider nicht funktionieren...
Und so unbehandelt eskaliert das ganze bis zur schweren Lungenentzündung, ARDS, Notfallaufnahme im KH, Intensivbehandlung mit Intubation und Beatmung… Und so erfüllt sich dann die selbsterfüllende Prophezeiung mit den RKI Maßnahmen lt. Risiko Szenario aus 12/2012…https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-was-der-rki-katastrophenplan-aus-2012-mit-der-echten-pandemie-zu-tun-hat-a-8d0820ca-95a7-469b-8a6a-074d940543d6

TCM Produkte und Hydrogen Sauerstoff haben offensichtlich eine therapeutische Wirkung…
Perspectives of the management of COVID-19 infection in China from European Respiratory Society (ERS) - ERSPlus 13-03-2020 Education : Video https://vimeo.com/395657458

Wenig oder gar nicht beachtete Therapie/Behandlungsbeobachtung aus dem Vortrag:

TCM Produkte und Hydrogen Sauerstoff haben offensichtlich eine therapeutische Wirkung… unter anderem durch entzündungshemmende, antioxidative wie auch antiviralen Eigenschaften.

Für Interessierte anbei eine kleine Information : Erstellt mit dem weiteren Hinweis zur möglichen schnellen ambulanten/häuslichen Versorgung von Corona infizierten Patienten mit den entsprechenden Geräten eben zur Inhalation - Beatmung - Sauerstoffversorgung
Dieser frühe ambulant/häusliche Therapieansatz könnte meiner Ansicht nach zu einer Entlastung von Kapazitäten wie Betten, Intensiv-Plätzen, Zubehör und damit Personal wie auch Kosten führen.
Deswegen könnte sich ein früher Einsatz von Physiotherapie sprich Sekretolyse, Atemtherapien und Inhalation z. b. Ambroxol (1) wie auch eine Sauerstoffgabe (2) nach meinem Verständnis aus diesem Vortrag als sehr hilfreich erweisen und stellt eine einfache und kostengünstige mögliche Alternative dar welche schon früh und auch schon im ambulanten/häuslichen Bereich angewandt und durch den behandelnden Arzt verordnet werden kann.
(1) https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-03/coronavirus-heilung-impfstoff-medikamente-symptome-virus-infektion
„Sollten auch erste sehr schwere Krankheitsverläufe in Deutschland auftreten, und davon ist rein statistisch gesehen irgendwann auszugehen, können Ärzte wie Martin Bommer derzeit nur eins tun: Patienten erst mal mit Sauerstoff versorgen und im schlimmsten Fall sogar künstlich beatmen. Tatsächlich ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Behandlung mit Sauerstoff eine zentrale Maßnahme bei einer schweren Covid-19-Infektion.“
(2) https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-382016/die-bedeutung-der-antiviralen-eigenschaften/
Avatar #42711
c.ruebartsch
am Montag, 20. April 2020, 21:03

Unfassbar!

Nicht zu fassen. Gegen jede epidemiologische Vernunft "beschließt" der GemBA das Ende der telefonischen AU-Attestierbarkeit. Man fragt sich wirklich, wer da Druck aufgebaut hat, um diesen gefährlichen Nonsens zu realisieren...
Avatar #108208
DR. EBERL
am Montag, 20. April 2020, 20:13

Stopp telefonischer Krankschreibungen

Wer für solche derzeit riskanten und katastrophalen Fehlentscheidungen stimmt dem gehört sofort der Stuhl vor die Tür gestellt.
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