Politik
COVID-19: Spahn gegen Gesetz zur Regelung der Triage
Dienstag, 21. April 2020
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht trotz der Corona-Pandemie offenbar keine Notwendigkeit, per Gesetz zu regeln, welcher Patient im Fall von unzureichenden Behandlungskapazitäten zuerst medizinisch versorgt werden soll.
„Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zu diesen medizinischen Fragen besteht nicht“, heißt es in einer Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, über die das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet.
In seiner Antwort verweist das Ministerium demnach lediglich auf die gemeinsame Empfehlung mehrerer ärztlicher Fachgesellschaften und eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Die Grünen kritisieren die Antwort.
„Wenn sich Ärztinnen und Ärzte bei Triage-Entscheidungen an die Empfehlungen der Fachgesellschaften und des Ethikrats hielten, hätten viele behinderte Menschen so gut wie keine Chance auf eine lebenserhaltende Behandlung“, sagte die Grünen-Sprecherin für Behindertenpolitik, Corinna Rüffer.
Patienten würden demnach unter anderem auf einer „Gebrechlichkeits-Skala“ einsortiert. „Viele behinderte Menschen landen da weit hinten, und zwar ganz unabhängig davon, ob sie mithilfe einer Intensivbehandlung wieder gesund werden könnten“, beklagte die Politikerin.
„Anstatt dafür zu sorgen, dass auch behinderte Menschen eine gleichberechtigte Chance auf Zugang zur lebensrettenden Therapie bekommen, leistet die Bundesregierung verfassungswidrigen Empfehlungen Vorschub“, kritisierte Rüffer. „Das ist auch aus Sicht von Ärztinnen und Ärzten untragbar, die im Fall einer strafrechtlichen Ahndung auf die Nachsicht der Gerichte hoffen sollen.“
Rüffer forderte den Bundestag auf, aktiv zu werden. „Jetzt steht das Parlament in der Pflicht, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten."
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz weist darauf hin, dass nur das Parlament die demokratische Legitimation habe, ethische Regeln über die Verteilung von Lebenschancen festzulegen. „Es ist offenkundig, dass es Regelungsbedarf bei der Triage-Diskussion gibt“, erklärte Vorstand Eugen Brysch.
Die Richtlinien des Deutschen Ethikrats und der medizinischen Fachgesellschaften widersprächen sich in einem „entscheidenden“ Punkt: „Die Fachgesellschaften schreiben den Ärzten das Recht zu, bei einem Intensivpatienten die Therapie einzustellen, um einen anderen Patienten mit höherer Erfolgsaussicht zu versorgen. Ein solches Vorgehen hält der Ethikrat für rechtswidrig.“ Deshalb müsse der Bundestag jetzt klären, ob das Kriterium Erfolgsaussicht oder Dringlichkeit Vorrang haben solle. © kna/aerzteblatt.de

Diese Entscheidung
DAS ist hier die Aufgabe des Gesundheitsministers - nicht das Überstülpen einer Gesetzesregelung.

Triage
Ganz einfach!
Man hat z.B.100 Verletzte, aber nur Regel-Kapazitäten für 10. Dann geht der erste Arzt (während andere Rettungsmittel nachkommen) mit seinem Sani durch die Reihe der Verletzten und katalogisiert diese (Behandlungen sind verboten und nicht erwünscht) am besten mit Verletztenanhängekarten oder halt nur mit Eddingkreuz auf der Stirn in die Behandlungs-Kategorien rot, gelb, grün, schwarz, in manchen Gegenden auch blau (hoffnungslos), auch damit nachfolgende Rettungsteams nicht ihre knappe Zeit verschwenden um einen Toten mit nem schwarzen Kreuz auf der Stirn zeitaufwendig erneut untersuchen zu müssen!
Sinn der Triage ist es, die Leitstelle, die ja ohne Live-Yotube Videos am Funk hängt über das zahlenmäßige Ausmaß der Katastrophe zu informieren und das möglichst schnell.
Da DARF man dann nicht diese Maßnahme unterbrechen um z.B. jemanden zu reanimieren! Der muß dann halt sterben um die Versorgung der anderen 99 sicherzustellen!
Das ist extrem brutal aber auch extrem effektiv, um möglichst vielen Verletzten durch die Zufuhr von ausreichend Rettungsmitteln, Personal, evtl. Katastrophenschutzalarmierung, bundesweites Zusammenziehen von Hubschraubern, Nachfragen bei Bundeswehr/Grenzschutz, Ausrichting von Landeplätzen (oder Abstellplätzen) für die Rettungsmittel, Aufbau von Sanitätsszelten durch Feuerwehr/THW/Hilfsorganisationen/Polizei zu organisieren. Das ist extrem wichtig, dies geordnet ablaufen zu lassen. Dabei ist es egal, ob es sich nur um 100 oder 1.000 oder 100.000 Patienten handelt! Und ich möchte mir nicht ausmalen, wie es aussieht, wenn ein Flugzeug ausgerechnet auf ein Open-Air Festival mit 100.000 Zuschauern abstürzt. Da können wir auch in Friedenszeiten schon mal solche galaktischen Zahlen erreichen und nicht nur durch ne Atombombe!
Diese Triage-Denkweise muß man auf Kliniken übertragen können!
Da kommen auf einmal nachts 10 oder 20 Corona-Patienten mit Luftnot. Man hat nur noch ein Intensivbett. Man weist das Nachtdienstpersonal an wenigstens erst mal per Beatmungsbeutel zu beatmen, alle anderen Normalstationen werden nur noch von einer Schwester bedient. Man bittet den Notarzt, im Rettungswagen zu beatmen, das geht aber nicht, weil im betroffenen Altersheim noch 70 andere Patienten an Luftnot leiden. Man ruft den Hintergrund, die OP-Bereitschaft, öffnet die Wachstation, da stehen noch drei Geräte, ruft das Personal der Wachstation aus dem Schlaf!
Zugegeben, ein inszeniertes Szenario, aber nicht realitästsfern!
Wir brauchen keine neuen Gesetze.
Wir haben das Glück, durch die Maßnahmen noch 10.000 freie Intensivbettenzu haben, lockern die Maßnahmen Stück um Stück aber sollten unser Glück nicht durch Vergnügungssucht gefährden!
Bleibt alle gesund!
Hier mal ein interessanter Link zum Thema MANV (Massenanfall von Verletzten):
https://www.praktischarzt.de/blog/manv-massenanfall-von-verletzten/

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