Politik
FDP für gezieltere Informationen zu „J1“
Mittwoch, 22. April 2020
Berlin – Mehr als 98 Prozent der Kinder in Deutschland nehmen an den Kindergesundheitsuntersuchungen U1 bis U9 teil, die die Krankenkassen übernehmen. Die Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 – die ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt wird – ist dagegen deutlich geringer: Sie liegt bei rund 50 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.
„Tatsächlich ist es erfreulich, dass Teilnahmequoten der Untersuchungen im Säuglings- und Kleinkindalter bei fast 100 Prozent liegen. Die Bundesregierung sollte aber hinsichtlich der Jugenduntersuchung 1 (J1) alarmiert sein“, sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Sie ist Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
„Die Bundesregierung sollte sich nicht mit der niedrigen Teilnahmequote zufrieden geben, sondern das Informationsangebot verbessern. Sie sollte mehr und gezielter informieren um die Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren bestmöglich zu erreichen“, so ihre Forderung.
In Deutschland gilt seit rund 25 Jahren ein bundesweit einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Es gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf zunächst zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren.
„Im Rahmen dieser Früherkennungstermine findet auch eine ärztliche Beratung zu wichtigen anstehenden Themen der kindlichen Gesundheit und Entwicklung statt, wie Unfallvorbeugung oder Ernährung“, informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Themenseite.
Die J1 wendet sich an Jugendliche im Alter von zwölf bis 14 Jahren. Nach einer längeren Zeitspanne bietet sie die Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes, Impfstatus und Entwicklung zu überprüfen. „Sollte es Probleme geben, zum Beispiel Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben, können diese bei der J1 frühzeitig erkannt und behandelt werden“, informiert die BZgA.
Nicht in der Antwort der Bundesregierung berücksichtigt waren die Gesundheitsuntersuchungen U10, U11 und J2. Dies sind Vorsorgeuntersuchungen, die von Kinder- und Jugendärzten zusätzlich empfohlen und durchgeführt werden. Sie sollen die Abstände der Untersuchungen im Früherkennungsprogramm von Kindern und Jugendlichen verkürzen.
Die U10 wird im Alter von 7 bis 8 Jahren, die U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren und die J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren angeboten. Die Kosten würden mittlerweile von vielen, aber noch nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung übernommen, informiert die BZgA. © hil/aerzteblatt.de

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