Politik
Deutscher Ethikrat wird neu besetzt
Donnerstag, 23. April 2020
Berlin – Der Deutsche Ethikrat formiert sich neu. Der Bundestag hat heute über die künftige Besetzung abgestimmt. Dabei nahm das Parlament die Vorschläge der Fraktionen an, mit Ausnahme der Vorschläge der AfD-Fraktion. Diese hatte die Ärzte Axel W. Bauer und Helmut Hahn nominiert.
Angenommen wurden hingegen die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion, die Steffen Augsberg, Petra Bahr, Andreas Lob-Hüdepohl, Stephan Rixen, und Kerstin Schlögl-Flierl als Mitglieder neu beziehungsweise zum wiederholten Male nominierte.
Zustimmung fand auch der Vorschlag der SPD-Fraktion, Andreas Kruse, Julian Nida-Rümelin und Annette Riedel in den Rat zu wählen. Angenommen wurden auch die Vorschläge der Opposition: Helmut Frister (Vorschlag der FDP-Fraktion), Hans-Ulrich Demuth (vorgeschlagen durch Fraktion die Linke). Auf Vorschlag der Grünen bleibt Sigrid Graumann Mitglied im Ethikrat.
Eine Amtszeit im Deutschen Ethikrat dauert vier Jahre, wobei dann noch einmal eine Wiederberufung in den Rat möglich ist. 11 der 26 unabhängigen Mitglieder des Rates scheiden somit in diesem Jahr nach einer achtjährigen Amtszeit turnusmäßig aus.
Dies betrifft unter anderem den Vorsitzenden des Rates, den Theologen Peter Dabrock, sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, die Hirnforscherin Katrin Amunts und die Medizinethikerin Claudia Wiesemann.
Zudem werden weitere Ärzte den Rat jetzt turnusmäßig verlassen: Leo Latasch, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden, der türkischstämmige Mediziner Ilhan Ilkilic, Christiane Fischer von der Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte sowie die Ärztin Elisabeth Steinhagen-Thiessen.
Der Präsident des Bundestags wird die Mitglieder des neuen Ethikrates einsetzen. Aufgrund der Coronapandemie hat sich das Benennungs- und Berufungsverfahren jedoch verzögert. Die ursprünglich für den 30. April 2020 geplante konstituierende Sitzung des neuen Rates musste abgesagt werden.
Berufen durch den Bundestagspräsidenten werden generell Wissenschaftler aus dem naturwissenschaftlichen, medizinischen, theologischen, philosophischen, ethischen, sozialen, ökonomischen und rechtlichen Bereich, und zwar hälftig auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung.
Seit 1984 beraten Gremien sowohl den Bundestag als auch die Bundesregierung in ethischen Fragen. Auf die Enquetekommission des zehnten Bundestags „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ folgte im Jahr 2000 die Enquetekommission des 14. Deutschen Bundestags „Recht und Ethik der modernen Medizin“. 2001 setzte das Bundeskabinett den „Nationalen Ethikrat“ ein. 2007 wurde das Ethikratgesetz verabschiedet.
Der damit begründete Deutsche Ethikrat ist seit Mai 2008 tätig und bearbeitet ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag und darüber hinaus die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen. © ER/aerzteblatt.de

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