NewsPolitikDebatte über Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch in Arztpraxen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Debatte über Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch in Arztpraxen

Freitag, 24. April 2020

/M.Dörr & M.Frommherz, stockadobecom

Magdeburg − Im öffentlichen Nahverkehr und teils auch beim Einkaufen gilt ab der kom­menden Woche in den Bundesländern eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Nun werden Rufe laut, die Pflicht auch für Arztpraxen einzuführen. Schleswig-Holstein denkt bereits darüber nach.

„Mit dieser einfachen Maßnahme, die nun in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens immer normaler wird, können Patienten mit dabei helfen, Infektionen in Arztpraxen zu verhindern“, erklärte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt, Burkhard John.

Die meisten Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgten in ambulanten Praxen, die teilweise extra dafür eingerichtet würden, hieß es weiter. Sechs von sieben infizierte Pa­tienten würden im ambulanten Bereich behandelt. Die ambulanten Praxen seien der Schutzwall vor den Krankenhäusern, um dort einen Kollaps zu vermeiden.

Dennoch müssten dort auch die vielen anderen akuten und chronischen Erkrankungen weiter behandelt werden. Um das Infektionsrisiko zu mindern, seien in vielen Praxen bauliche und organisatorische Veränderungen erfolgt. Auch die Patienten könnten mit dem Mund-Nasen-Schutz ihren Beitrag leisten.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern erwägt bereits, die vom 27. April an geltende Mundschutzpflicht auf Arztbesuche auszudehnen. Wie Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) gestern in Schwerin sagte, gibt es dazu vermehrt Anfragen aus der Ärzte­schaft des Landes.

Deshalb habe sein Ministerium Kontakt zu Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereini­gung aufgenommen. Es zeichne sich ab, dass Ärzte es befürworteten, wenn Patienten bei Eintritt in die Praxis einen Mundschutz trügen.

Eine Maskenpflicht mit einer Alltagsmaske oder einem Schal wird künftig in allen Bun­desländern gelten. Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern warn die ersten Länder, die eine Pflicht beschlossen hatten.

Die Kontrolle der Maskenpflicht im Nahverkehr und Geschäften sowie das Sanktionieren von Verstößen wird von der kommenden Woche an in den Ländern ganz unterschiedlich gehandhabt. Das Land Berlin hatte vor wenigen Tagen erklärt, es werde das Einhalten der Pflicht zunächst nicht kontrollieren und sehe vorerst auch keine Strafen bei Verstößen vor.

Auch Bremen setzt bei seiner Makenpflicht im Wesentlichen auf „die Einsichtsfähigkeit der Menschen, betonte Bürgermeister Andreas Bovensculte (SPD) nach einer Senats­sit­zung. Kontrollen oder Bußgelder werde es anfangs deshalb nicht geben. Es werde aller­dings beobachtet, wie die Verpflichtung befolgt werde. Sollte es sich als nötig erweisen, komme auch die Einführung von „Verwarngeldern“ in Frage.

Das Land Bayern will hingegen direkt nach einem überarbeiteten Bußgeldkatalog Ver­stö­ße ahnden. Bei einem fehlenden Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften sind 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5.000 Euro vor. © dpa/may/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER