Politik
PEI-Studie zu potenzieller Herpes-Zoster-Reaktivierung durch Shingrix gestartet
Freitag, 24. April 2020
Langen – Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überprüft in einer Fallstudie den Verdacht, dass der Impfstoff Shingrix mit dem Auftreten von Herpes zoster und bullösen Hautreaktionen assoziiert sein könnte. Entsprechende Verdachtsmeldungen häufen sich. Ärzte werden gebeten, sich für die Teilnahme an der Studie zu melden.
Die Beobachtungsstudie soll klären, ob die Erkrankung auf eine Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus (VZV) als potenzielle Nebenwirkung von Shingrix zurückzuführen ist. Der neuartige, inaktivierte Impfstoff wird von dem Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline Biologicals SA vertrieben und ist seit Mai 2018 in Deutschland auf dem Markt. Er dient der Vorbeugung von Herpes Zoster und postherpetischer Neuralgie bei Personen ab 50 Jahren.
Der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) und dem für die Überwachung der Impfstoffsicherheit in Deutschland zuständigen PEI liegen zahlreiche Verdachtsfallmeldungen eines Herpes Zoster sowie ausgeprägter, teilweise bullöser Hautreaktionen im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Shingrix-Impfung vor.
Im Rahmen der Studie sollen nach Möglichkeit Proben vom Bläscheninhalt entnommen werden. Das Konsiliarlabor für VZV- und Herpes-Simplex-Virus (HSV)-Infektionen wird die Proben dann auf Nukleinsäure von VZV und gegebenenfalls HSV untersuchen. Bei positivem Labornachweis von VZV findet außerdem eine VZV-Typisierung statt, um zwischen Impf- und Wildtyp des Erregers unterscheiden zu können.
Die Studie ist am 15. April gestartet. Ärzte, die Patienten behandeln, bei denen im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Shingrix-Impfung der Verdacht auf Herpes Zoster aufgekommen ist oder die eine bullöse Hautreaktion aufweisen, sollen mit dem PEI in Kontakt zu treten.
Die Kosten für die virologische und diagnostische Abklärung der Hautreaktionen im Konsiliarlabor und der Versendung des Probenmaterials übernimmt das PEI. Das Institut bittet teilnehmende Ärzte um eine pseudonymisierte Dokumentation des klinischen Verlaufs, auch hierfür übernimmt das PEI die Entschädigung. © nec/aerzteblatt.de

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