Medizin
COVID-19-Pandemie: Wie soll man jetzt reanimieren?
Montag, 27. April 2020
Köln – Die kardiopulmonale Reanimation erfordert körperliche Nähe zwischen Patient und Ersthelfer. Doch wie ist eine angemessene Handlungsweise in Zeiten der COVID-19-Pademie möglich, damit der akute Herz-Kreislauf-Stillstand unter dem größtmöglichen Schutz der hilfeleistenden Laien beziehungsweise des medizinischen Fachpersonals behandelt werden kann?
Der German Resuscitation Council empfiehlt − in Anlehnung an eine aktuelle Stellungnahme des International Liaison Committee on Resuscitation (ILCOR) folgendes Vorgehen:
- Da bei der kardiopulmonalen Reanimation Aerosole aus den Atemwegen des Betroffenen freigesetzt werden und den Helfer gefährden können, sollte sich die Atemkontrolle auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken. Im Gegensatz zu den bisherigen Lehraussagen muss sich der Helfer derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um ggf. Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren. Wenn die Person nicht reagiert und keine Brustkorbbewegungen erkennbar sind, ist davon auszugehen, dass der Betroffene nicht atmet.
- Fehlt die Reaktion auf Ansprache bzw. Berührung und ist keine Atembewegung sichtbar (PRÜFEN) ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren (RUFEN) und unverzüglich mit der Herzdruckmassage bzw. der kardiopulmonalen Reanimation zu beginnen (DRÜCKEN). Die Wiederbelebungsmaßnahmen können sich bei unbekannten Hilfsbedürftigen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz von öffentlich zugänglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) beschränken.
- Wie bereits vor der COVID-19-Pandemie empfohlen kann auf die Atemspende verzichtet werden, wenn man diese nicht durchführen kann bzw. nicht durchführen möchte. In diesem Fall können zum Eigenschutz der Ersthelfer Mund und Nase des Betroffenen zusätzlich mit einem luftdurchlässigen Tuch („Mund-Nasen-Maske“) bedeckt werden. Die Durchführung einer Atemspende soll daher immer auch situationsbezogen sorgfältig abgewogen werden.
- Bei Kindern, die wiederbelebt werden müssen, spielt die Durchführung der Atemspende eine besondere Rolle. Obwohl die Atemspende ein Infektionsrisiko für den Ersthelfer darstellt, ist der Nutzen der Atemspende bei nicht atmenden Kindern für ihre Überlebenschance als deutlich höher einzustufen.
- Medizinisches Fachpersonal soll sich durch geeignete persönliche Schutzausrüstung entsprechend der nationalen und lokalen Vorgaben schützen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, bei denen Aerosole entstehen können.
- Medizinisches Fachpersonal soll im Sinne einer Nutzen-Risiko Abwägung die Durchführung von Defibrillationen erwägen, bevor ggf. Aerosol generierende Tätigkeiten durchgeführt werden, die durch das Anlegen einer geeigneten Schutzausrüstung möglicherweise verzögert werden könnten. Keinesfalls darf der Patient verlassen werden und der Beginn der Reanimation darf auch nicht verzögert werden, um einen Defibrillator zu holen.
Diese Empfehlungen (Version 24.4.2020) werden kontinuierlich evaluiert und unter Berücksichtigung aller relevanter medizinischer, ethischer und hygienischer Aspekte sowie nationaler und internationaler Vorgaben und gegebenefalls aktualisiert. © zyl/aerzteblatt.de

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