Politik
SARS-CoV-2-Tests sollen Kassen weniger Kosten als bisher veranschlagt
Montag, 27. April 2020
Berlin − Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechnet offenbar doch nicht mit einer hohen finanziellen Belastung für die Krankenkassen durch eine Ausweitung der SARS-CoV-2-Tests. In einer aktuellen Formulierungsvorlage für das geplante zweite Bevölkerungsschutzgesetz heißt es: „Je einer Million zusätzlich ungebündelter Tests entstehen der GKV bei Kostenübernahme Mehrausgaben von ca. 60 Millionen Euro.“
Diese Zeile aus dem Text, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, war vor einer Woche noch mit monatlichen zusätzlichen Testkosten für die Krankenkassen von einer bis 1,5 Milliarden Euro beziffert worden. Diese Rechnung war auf heftige Kritik verschiedener Krankenkassenverbände gestoßen.
Massentests gehörten zur Gefahrenabwehr, die grundsätzlich in den Händen der Bundesländer liege, betonte AOK-Chef Martin Litsch. Jetzt rechnet das BMG offenbar mit weniger Kosten für die Tests, gleichzeitig weist das Ministerium erneut darauf hin, dass durch eine „Verbesserung der Verhütung in Bezug zu COVID-19-Ansteckungen“ auch „Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höher vermieden“ werden.
Außerdem sieht die aktuelle Formulierungsvorlage vor, dass die Krankenkassen die im Jahr 2017 eingeführte Finanzierung für Präventionsleistungen in Betrieben, Schulen oder Kitas nicht zahlen müssen und so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) diese für 2020 vorgesehenen Gelder nicht bekommt.
Laut Präventionsgesetz von 2017 sind dies pro GKV-Versicherten 0,45 Euro. „Die Anwendung der bestehenden einschlägig gesetzlich verpflichtenden Maßgaben sollen daher für das Jahr 2020 aufgehoben werden, um den Krankenkassen die Verwendung dieser Mittel für andere Zwecke zu ermöglichen.“
Im Jahr 2018 erhielt die BZgA von den Krankenkassen eine Pauschale von 0,47 Euro pro Versicherten. Insgesamt gaben die Kassen nach ihren Angaben 158 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung in dem Bereich Lebenswelten aus.
Das Gesetz soll nach derzeitigen Planungen noch in dieser Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat außerdem bereits eine Anhörung am 11. Mai dazu angesetzt. © bee/aerzteblatt.de

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