Politik
Bischöfe wollen sexuellen Missbrauch von Kindern in katholischer Kirche aufarbeiten
Mittwoch, 29. April 2020
Berlin – Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich nach eigenen Angaben gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche verständigt.
Die interdisziplinäre Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie), die im September 2018 veröffentlicht wurde, habe dazu bereits wichtige Erkenntnisse geliefert.
Die Bischöfe wollen nun die damals beschlossene Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs „innerhalb eines gemeinsamen verbindlichen Rahmens konsequent weiter fortsetzen“.
Seit Mai 2019 haben Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und der UBSKM sowie die von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ nach eigenen Angaben intensive Gespräche geführt. Als Ergebnis wurde nun die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ veröffentlicht.
Betroffene von sexuellem Missbrauch sollen eingebunden werden
Ziel der Gemeinsamen Erklärung soll „die umfassende, vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs“ in den deutschen (Erz-)Diözesen sein. Hierzu sollen Strukturen etabliert werden, die eine transparente und unabhängige Aufarbeitung gewährleisten. Die Einbindung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs sowie deren Expertise solle dabei unbedingt verankert werden.
„Das gemeinsame Dokument wird den Bistümern bei ihren Bemühungen um Aufarbeitung helfen. Ich erwarte mir von der Gemeinsamen Erklärung einen weiteren Schub für die Aufdeckung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche“, erklärte der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Stephan Ackermann.
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Der UBSKM, Johannes-Wilhelm Rörig, betonte: „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass es zu dieser historischen Entscheidung gekommen ist, die wir über viele Monate mit wertvoller Unterstützung von Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates erarbeitet haben.“
Die Ortsbischöfe seien nun aufgerufen, zügig die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen in ihren Bistümern zu schaffen, sodass die diözesanen Aufarbeitungskommissionen schnell Ihre Arbeit aufnehmen könnten, erklärte Rörig.
In den (Erz-)Diözesen soll nun unter anderem die Fälle sexuellen Missbrauchs quantitativ erhoben werden. Der administrative Umgang mit Tätern und Betroffenen müsse untersucht werden. Darüber hinaus sollen die Strukturen identifiziert werden, die sexuellen Missbrauch ermöglicht und erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben. © PB/aerzteblatt.de

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