Politik
Pflegeheime in Schleswig-Holstein dürfen wieder Besuch zulassen
Donnerstag, 30. April 2020
Kiel – Das Besuchsverbot in Pflegeheimen in Schleswig-Holstein wird gelockert. Vom 4. Mai an können Pflegeeinrichtungen von einer weiteren Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen und unter strengen Hygieneanforderungen den Besuch einer Person für maximal zwei Stunden ermöglichen.
Das erklärte Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) gestern nach einer Verständigung der Jamaika-Koalition. „Neben dem Erfordernis, gerade alte Menschen in Pflegeheimen zu schützen, müssen diese auch vor Vereinsamung bewahrt werden“, sagte Garg.
„Für die Familien war mir ebenso wichtig, dass wir uns darauf verständigt haben, in einem nächsten Schritt ab dem 11. Mai die Öffnung von Spielplätzen zu ermöglichen – natürlich unter Beachtung von Hygienevorschriften“, sagte der Minister.
In einer von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Auftrag gegebenen Untersuchung eines Expertenteams um den Bochumer Pflegeprofessor Markus Zimmermann wird davor gewarnt, Menschen in Pflegeheimen auch nach einem Ende der Kontaktsperre weiter zu isolieren. Über das Papier hat die Rheinische Post berichtet.
Das Ausbleiben von Besuchen könne zu „Apathie, Depressionen und Suizidgedanken“ führen, heißt es in der Studie.. Mit der notwendigen Hygiene und geeigneten Schutzvorkehrungen müssten soziale Kontakte von außen und auch nach außen ermöglicht werden, fordert das Expertenteam. Hierzu seien die rechtlichen Grundlagen anzupassen. Die Kontakte müssten geplant und gesteuert erfolgen und an die jeweilige Situation vor Ort angepasst sein.
„Besuche von außerhalb können in den Außenanlagen der Einrichtungen oder speziellen Besuchsräumen mit geringerem Risiko organisiert werden", so die Studie. Vorstellbar seien abtrennbare Areale oder abgegrenzte Einheiten wie Lauben oder ähnliches. „Temporäre Besuchshäuser oder -container werden inzwischen in den Niederlanden und der Schweiz angrenzend an Wohn- und Pflegeheimen aufgestellt. An anderen Orten wird auf eigens errichtete Zelte zurückgegriffen“, so die Experten.
Bei Besuchen im Innenbereich eines Hauses oder Wohnbereichs müssten die Angehörigen Schutzkleidung anlegen. Diese Besuche sollen die Ausnahme sein und insbesondere für Bewohner ermöglicht werden, die etwa bettlägerig sind. Grundsätzlich raten die Experten zu einem wöchentlichen Besuchsturnus: „Von mindestens wöchentlichen Besuchsmöglichkeiten sollte nur begründet abgewichen werden können.“ © kna/aerzteblatt.de

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