Ärzteschaft
Vertragsärzte wollen zeitnahe Rückkehr zur Regelversorgung
Donnerstag, 30. April 2020
Berlin – Für eine zeitnahe Wiederaufnahme der medizinischen Regelversorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ausgesprochen.
Den aktuell 40.000 an COVID-19 erkrankten Patienten stünden Millionen Menschen gegenüber, die an zum Teil schweren chronischen Erkrankungen litten, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, heute in Berlin. So seien beispielsweise jeweils gut zwei Millionen Patienten von COPD und Herzinsuffizienz, sieben Millionen von Diabetes mellitus und 19 Millionen von Hypertonie betroffen.
„Diese Menschen müssen weiter versorgt werden. Hier liegt die Hauptlast der Erkrankungen in den Arztpraxen“, erklärte Gassen. Blieben diese Patienten auf längere Sicht unbehandelt, steige deren Risiko, an ihren Erkrankungen zu sterben. Auch Onkologenverbände hätten bereits vor steigenden Todesraten durch zu spät erkannte Krebserkrankungen gewarnt, weil Früherkennungsuntersuchungen kaum noch stattfänden.
Voraussetzung für eine Rückkehr zum Normalbetrieb sei allerdings, dass ausreichend Schutzausrüstung in den Arztpraxen vorhanden sei. Zwar habe sich die Lage in den Praxen diesbezüglich verbessert. Von einer Bevorratung für zwei oder drei Monate sei man aber weiterhin weit entfernt.
Nicht alles andere Corona unterordnen
Deutschland stehe im internationalen Vergleich bei der Eindämmung der Coronainfektionen relativ gut da, sagte Gassen. Das Infektionsgeschehen sei gebremst und das Gesundheitssystem sei zu keinem Zeitpunkt überlastet gewesen.
Deshalb müssten die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronaepidemie, wie separate Coronasprechstunden und -ambulanzen oder die Möglichkeit telefonischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, mit Augenmaß weitergeführt werden. „Wir dürfen aber nicht alles andere Corona unterordnen“, bekräftigte der KBV-Vorsitzende.
Zugleich gelte es, das Wissen über COVID-19 zu erweitern. „Wir brauchen mehr gesicherte Erkenntnisse zum Beispiel durch Obduktionen“, forderte Gassen. Man müsse herausfinden, ob Menschen an oder mit SARS-CoV-2 gestorben seien.
„Wir müssen beurteilen, was geschehen ist, nicht nur, was geschehen könnte“, spielte er auf Statistiken und Modellrechnungen an, auf die sich zurzeit viele Virologen und Epidemiologen stützten. In diesem Zusammenhang hob Gassen das COVID-19-Obduktionsregister hervor, das an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen eingerichtet wird. „Davon verspreche ich mir wichtige Erkenntnisse“, sagte er.
Massentests sind nicht zielführend
Eine Absage erteilte Gassen der Forderung nach massenhaften Tests auf SARS-CoV-2. Die Testung von symptomfreien Menschen sei aus medizinischer Sicht nicht zielführend. Denn ein Test sei immer nur eine Momentaufnahme. Wichtiger sei es, Tests korrekt zu allozieren.
Priorität müssten symptomatische Patienten, Risikogruppen und medizinisches Personal haben. Letztere, damit die Versorgung aufrechterhalten werden könne. Gassen zufolge wurden in der Woche vom 20. bis 26. April gut 290.000 Tests durchgeführt; 14.800 davon waren positiv. Die Positivrate lag damit bei 5,1 Prozent. In der Vorwoche hatte sie noch 6,8 Prozent betragen.
Kritik übte der KBV-Vorstand auch an der seit dieser Woche geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel. Alltags- und Behelfsmasken hätten in etwa die Wirkung der Pestmasken im Mittelalter, sagte Gassens Vorstandskollege Stephan Hofmeister.
Ein Tragegebot sei nur dann sinnvoll, wenn die Bevölkerung mit einer ausreichenden Zahl an Mund-Nasen-Schutzmasken ausgerüstet werden könne, diese richtig auf- und absetze und nur einmal verwende.
Solange dies nicht gegeben sei, entstehe keine Sicherheit, auch nicht in Arztpraxen. Es bestehe vielmehr die Gefahr, dass aus einem Gefühl der Sicherheit wichtige Abstands- und Hygieneregeln vernachlässigt würden, erklärte Hofmeister. © HK/aerzteblatt.de

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