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Politik

SARS-CoV-2: Spahn bittet Ethikrat um Stellungnahme zu Immunitätsausweis

Montag, 4. Mai 2020

/thodonal, stock.adobe.com

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme zum geplanten Immunitätsnachweis für SARS-CoV-2 gebeten. Die Nutzung eines solchen Immunitätsausweises „wirft auch ethische Fragen auf“, heißt es in dem Schreiben von Spahn, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigte. Es sei ihm „deshalb ein Anliegen, dass die ethischen Aspekte im Rahmen der Anwendung der Vor­schrift eine ausreichende Würdigung erfahren“.

Die Ethik-Experten sollten daher eine Einschätzung abgeben, „wie und in welchem Zu­sammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte". Zuerst hatte die Bild am Sonntag über den Brief berichtet.

Die Einführung eines Immunitätsausweises ist Teil eines weiteren Coronagesetzes aus Spahns Ministerium. Es soll am kommenden Donnerstag erstmals vom Bundestag beraten werden. Falls wissenschaftlich bewiesen wird, dass nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 Immunität besteht und ein Genesener niemanden mehr anstecken kann, sollen sich die Betroffenen diese Immunität bescheinigen lassen können – analog zum Impfpass.

Bislang ist noch unklar, wie lange bei Menschen mit überstandener SARS-CoV-2-Infektion die Immunität anhält. Experten unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation war­nen zudem vor Ungenauigkeiten bei den aktuellen Antikörpertests. Positive Antikörper­tests könnten Menschen in falscher Sicherheit wiegen.

Der Deutsche Ethikrat berät über zentrale ethische Fragen und gibt regelmäßig Stellung­nahmen ab. Dem Gremium gehören 26 Mitglieder an, die je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung berufen werden. Darunter sind etliche Wissen­schaftler aus verschiedenen Bereichen.

Spahn verteidigte seine Pläne für einen Impfpass heute gegen Kritik. Er machte zugleich deut­lich, dass es vorerst keine Regelungen dazu geben soll, inwiefern solche Immu­ni­täts­nachweise Ausnahmen von Alltagsbeschränkungen in der Coronakrise ermög­lichen könn­ten.

Er wundere sich etwas über die Debatte, sagte der CDU-Politiker heute in Penzberg in Bayern. „Das haben wir ganz normal bei anderen Virus-Erkrankungen auch.“ Man könne jederzeit zum Arzt gehen und sich den Nachweis von Antikörpern etwa gegen Hepatitis und Ma­sern auch im Impfausweis eintragen lassen. „Wofür er genutzt wird, ist ja erstmal die Ent­scheidung des Bürgers.“

An den vom Kabinett auf den Weg gebrachten Plänen war zuletzt Kritik laut geworden. Neben der Opposition äußerte sich auch SPD-Chefin Saskia Esken ablehnend. Als For­schungs­pro­jekt sei ein Immunitätsnachweis eine gute Sache, twitterte sie gestern Abend.

Mit dem Gesetz versuche Spahn aber wieder, „den zweiten Schritt vor dem ersten zu ma­chen“ und gefährde nötiges Vertrauen im Umgang mit Gesundheitsdaten. Esken sprach von „irritierenden Ideen“, ein Immunitätsstatus könnte über Zugang und Teilhabe ent­scheiden.

Das Gesundheitsministerium erklärte, es halte nicht länger an einem Passus in dem Ent­wurf fest, dass man mit einem Immunitätsnachweis von Beschränkungen wie in der Co­ronakrise ausgenommen werden könnte. Spahn sagte, einerseits fragten sich viele, wa­rum für sie auch bei Immunität Beschränkungen gelten sollten. Andererseits könne dies nicht erwünschte Verhaltensweisen wie bewusste Infektionen nach sich ziehen. Es gehe zudem um das gesellschaftlichen Miteinander, wenn Teile der Bevölkerung von Be­schrän­kungen betroffen seien und andere nicht.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, es seien noch viele Fragen offen. Der Grad der Immunisierung der Bevölkerung könne wichtige Informationen zum Infektionsgeschehen liefern. Nützlich könne dies auch für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen sein. Daher sei es richtig, sich vorausschauend Gedanken zu machen, unter welchen Vo­raussetzungen solche Nachweise sinnvoll sein könnten. © afp/dpa/aerzteblatt.de

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