Politik
Schutzschirm für Zahnärzte wird zurückgefahren
Montag, 4. Mai 2020
Berlin – Ein geplanter Schutzschirm für Zahnärzte, Therapeuten und bestimmte Reha-Einrichtungen soll morgen in Kraft treten. Für Zahnärzte ist offenbar ein Schutz in geringerem Umfang als ursprünglich vorgesehen.
Nach der Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Zahnärzte wegen ihrer Einnahmeausfälle zwar weiterhin 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr erhalten, diese nun aber komplett zurückerstatten müssen, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet. Geplant gewesen war ursprünglich, dass sie am Ende des Jahres 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe als zusätzliche Hilfe hätten behalten dürfen.
Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten erhalten dem Bericht zufolge 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss. Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen sollen wie bereits stationäre Rehabilitationseinrichtungen 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt bekommen.
Auch für die Pflege gibt es demnach Verbesserungen: So wird der monatliche Pauschalbetrag, den die Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege zahlt, befristet von 40 auf 60 Euro angehoben. Dabei handelt es sich unter anderem um Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel.
Kritik kommt von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). „Von einem Schutzschirm kann keine Rede sein, wenn uns lediglich ein Kredit gewährt wird, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden muss“, sagte KZBV-Chef Wolfgang Eßer. Neben den negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung drohe der Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort.
Damit werde die Krise für die zahnärztlichen Praxen nur verlängert. Hingegen werde die Mitverantwortung der Krankenkassen für die Sicherstellung funktionierender, zahnärztlicher Versorgungsstrukturen durch die Verordnung negiert. Krankenkassen profitierten gleich in doppelter Weise: Zum einen durch die krisenbedingten Einsparungen im Jahr 2020, zum anderen können sie in den Folgejahren die vorgegebenen Rückerstattungen auf der Haben-Seite verbuchen. © dpa/may/aerzteblatt.de

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