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Politik

Schutzschirm für Zahnärzte wird zurückgefahren

Montag, 4. Mai 2020

/dpa

Berlin – Ein geplanter Schutzschirm für Zahnärzte, Therapeuten und bestimmte Reha-Ein­richtungen soll morgen in Kraft treten. Für Zahnärzte ist offenbar ein Schutz in gerin­gerem Umfang als ursprünglich vorgesehen.

Nach der Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Zahnärzte wegen ihrer Einnahmeausfälle zwar weiterhin 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr erhalten, diese nun aber komplett zurückerstatten müssen, wie das RedaktionsNetz­werk Deutschland berichtet. Geplant gewesen war ursprünglich, dass sie am Ende des Jahres 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe als zusätzliche Hilfe hätten behalten dür­fen.

Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten erhalten dem Bericht zufolge 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmal­zuschuss. Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen soll­en wie bereits stationäre Rehabilitationseinrichtungen 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt bekommen.

Auch für die Pflege gibt es demnach Verbesserungen: So wird der monatliche Pauschal­be­trag, den die Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege zahlt, befristet von 40 auf 60 Euro angehoben. Dabei handelt es sich unter anderem um Ein­malhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel.

Kritik kommt von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). „Von einem Schutz­schirm kann keine Rede sein, wenn uns lediglich ein Kredit gewährt wird, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden muss“, sagte KZBV-Chef Wolfgang Eßer. Neben den negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung drohe der Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort.

Damit werde die Krise für die zahnärztlichen Praxen nur verlängert. Hingegen werde die Mitverantwortung der Krankenkassen für die Sicherstellung funktionierender, zahnärztli­cher Versorgungsstrukturen durch die Verordnung negiert. Krankenkassen profitierten gleich in doppelter Weise: Zum einen durch die krisenbeding­ten Einsparungen im Jahr 2020, zum anderen können sie in den Folgejahren die vorgege­benen Rückerstattungen auf der Haben-Seite verbuchen. © dpa/may/aerzteblatt.de

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