Politik
„Konversionstherapien“ bei unter 18-Jährigen künftig verboten
Freitag, 8. Mai 2020
Berlin – Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien), sind künftig bei allen Minderjährigen bis 18 Jahre verboten. Das gilt auch für das Werben dafür. Das beschloss der Bundestag in Berlin mit Stimmen von Union, SPD und FDP. Die übrigen Fraktionen enthielten sich, es gab eine Gegenstimme aus der AfD-Fraktion.
Das Verbot soll grundsätzlich auch dann gelten, wenn Erwachsene einem „Willensmangel“ unterliegen – etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Das trifft zum Beispiel zu, wenn jemand über den therapeutischen Nutzen getäuscht oder nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wird. Verboten werden das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher Behandlungen.
Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden. Das Gesetz gilt für alle Personen, nicht nur für Personen, die berufsmäßig handeln. Auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit.
Das Ministerium betonte ausdrücklich, dass Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie und Behandlungen sowie die Therapie, „die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen“, nicht verboten werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht in dem neuen Gesetz ein wichtiges Signal für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben in Deutschland. Die umstrittenen Therapien erzeugten viel Leid, sagte Spahn heute in Berlin. „Wo keine Krankheit ist, braucht es auch keine Therapie.“ Diese angebliche Therapie mache krank und nicht gesund. Mit dem Gesetz komme zum Ausdruck, „dass wir jeden so akzeptieren, wie er ist“, fügte der Gesundheitsminister hinzu.
Dass Homosexualität keine Krankheit ist und nicht therapiert werden muss, ist seit langem Konsens unter Ärzteorganisationen, Wissenschaftlern und Psychotherapeutenverbänden. Dennoch gibt es auch in Deutschland immer noch Therapieangebote mit dem Ziel, homosexuelle Menschen „umpolen“ zu wollen.
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Das geschieht Kritikern zufolge oft verdeckt und meist im evangelikalen Spektrum, wobei sich auch dort kritische Stimmen mehrten. Der Bund Katholischer Ärzte (BKÄ) schreibt auf seiner Webseite ganz offen, es gebe „religiöse, psychotherapeutische und medizinisch-homöopathische Möglichkeiten der ,Behandlung' bei Homosexualität und homosexuellen Neigungen“.
Viele internationale und auch deutsche Organisationen haben sich klar gegen solche Therapieverfahren ausgesprochen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strich Homosexualität 1990 von der Liste psychischer Erkrankungen. Der Weltärztebund, dem auch die Bundesärztekammer angehört, bezeichnete gegen Homosexualität gerichtete Therapien als „ernste Gefährdung für die Gesundheit und die Menschenrechte“.
Auch der Deutsche Ärztetag sprach sich 2014 gegen jegliche Stigmatisierung und Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen aus. Konversionstherapien, die behaupteten, Homosexualität in heterosexuelles Verhalten umwandeln zu können, seien abzulehnen. Als erstes europäisches Land verbot übrigens Malta 2015 Konversionstherapien, auch in Brasilien und mehreren US-Bundesstaaten gibt es solche Verbote. © afp/dpa/may/aerzteblatt.de

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