Politik
KBV und Kassen fordern Steuermittel für zusätzliche Tests
Mittwoch, 6. Mai 2020
Berlin − Der Bundestag will morgen Mittag erstmals über das zweite Bevölkerungsschutzgesetz debattieren. Das Gesetz spiegele laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) „die komplexe Lage der Pandemie“ wider.
Daher werden im Gesetz nicht nur mehr Tests, sondern auch neue Meldepflichten, die Finanzierung eines Bonus' für Pflegekräfte, ein Rettungsschirm für Heilberufe sowie eine bessere digitale Ausstattung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und Leistungen für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld geregelt.
Im Vorfeld der Bundestagsdebatte warnen nun Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband davor, die Kosten für die erweiterten Tests bei Menschen ohne Symptome oder aus dem Umfeld von gefährdeten Personen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren.
In einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten schreiben sie: „Nach unserer Auffassung handelt es sich hier um dringend erforderliche allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.“
Dies sei allerdings Aufgaben des ÖGD und stelle die „Gefahrenabwehr gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen“ dar. Es sei somit eine „allgemeine Staatsaufgabe“ und müsse „aus Steuermitteln finanziert“ werden.
Dafür hatten Krankenkassen bereits in den vergangenen Wochen geworben – vor allem, da das BMG zunächst mit Kosten von einer bis 1,5 Milliarden Euro für die Ausweitung von Tests gerechnet hatte. Inzwischen beziffert das Ministerium die Kosten für die Tests auf rund 60 Millionen Euro pro Monat.
Konkret geht es um die Ermächtigung des BMG für eine Rechtsverordnung, die der GKV vorschreiben kann, die Kosten für weitere Tests auf Infektionen oder auch Immunität zu übernehmen.
KBV und GKV-Spitzenverband schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag nun: „Die systematischen bevölkerungsmedizinischen Testungen sind aus epidemiologischer Sicht geboten, die Übertragung der Finanzierungsverantwortung für diese Tests auf die Beitragszahler der GKV wird allerdings entschieden abgelehnt.“
aerzteblatt.de
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Beide Organisationen schlagen vor, dass sie ihre jeweiligen Strukturen im Rahmen einer „Auftragsleistung“ zur Verfügung stellen könnten, damit der ÖGD die zusätzlichen Tests leisten könne.
Dabei würde die „GKV durch die für Erstattung der personellen und sächlichen Aufwendungen der Vertragsarztpraxen entstehenden Kosten der GKV ersetzen werden“. Das heißt: Die Krankenkassen bekommen die erbrachten Leistungen aus Steuermitteln erstattet. Das entsprechende Verfahren dafür würden die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen und die GKV ausgestalten.
„Durch eine eindeutige Fallkennzeichnung kann dann die Kostenzuordnung zum zuständigen Kostenträger erfolgen, sodass die Kosten dann über die jeweilige Krankenkasse weitergereicht werden könnten“, schreiben beide Organisationen.
Nach der ersten Bundestagsdebatte soll das Gesetz am 11. Mai im Bundestag mit Experten diskutiert werden. © bee/aerzteblatt.de

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