Ärzteschaft
Neue Leitlinie zu neurogenen Blasenstörungen
Mittwoch, 6. Mai 2020
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat eine Neufassung der S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von neurogenen Blasenstörungen“ vorgelegt. Sie ist bis bis Januar 2025 gültig.
„Aufgrund der klinischen Symptome sowie der apparativen Zusatzuntersuchungen ist eine Einteilung der neurogenen Blasenstörung in Detrusorüberaktivität, Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie, hypokontraktiler Detrusor sowie hypoaktiver Sphinkter sinnvoll“, berichten die Leitlinienautoren.
Bei komplexen neurologischen Erkrankungen können Mischformen aus den Störungen entstehen. „Insbesondere bei Patienten mit Multipler Sklerose können schlaffe und spastische Störungsmuster unter Umständen gleichzeitig auftreten“, so die Autoren.
Die Autoren empfehlen folgende diagnostische Kaskade:
- Anamnese
- Neurologische und urologische Untersuchung, gegebenenfalls gynäkologische Untersuchung
- Blasentagebuch über mindestens drei volle Tage
- Urinsediment (Mittelstrahl- oder besser Katheterurin)
- Restharnmessung (sonographisch oder per Einmalkatheterismus)
- Harnstrahlmessung (Uroflow)
- (Video-)Urodynamik (sogenannte Blasendruckmessung) mit Beckenboden-EMG
- Urethrozystoskopie und Harnblasenspülzytologie
- Nierensonographie
- Kreatinin, Harnstoff, eventuell 24-Stunden-Kreatinin-Clearance
- Lasix- oder Belastungs-Isotopennephrogramm
Ist es bereits zu einem vesikorenalen Reflux gekommen, seien diese Verfahren sinnvoll, um einen Ausgangsbefund zu dokumentieren, heißt es. „Auf Grundlage dieser diagnostischen Schritte kann in aller Regel eine Diagnose gestellt werden“, so die Leitlinieautoren.
Differenzialdiagnostisch seien außerdem psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen abzugrenzen. © hil/aerzteblatt.de

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