Ärzteschaft
Symptomatische Risikogruppen und Gesundheitsberufe systematisch testen
Mittwoch, 6. Mai 2020
Berlin – Eine systematische Testung von symptomatischen Risikogruppen und Gesundheitsberufen sowie eine konsequente Patientenseparierung sind zentrale Elemente eines künftigen COVID-19-Managements. Um das Pandemiegeschehen bei gelockerten Auflagen kontrollieren zu können, müssen ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stehen.
Das betonen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) in einem gemeinsamen Papier. Darin beschreiben Zi und DEGAM Maßnahmen, die es Patienten ermöglichen sollen in der Coronakrise wieder angstfrei ihren Hausarzt aufzusuchen und notwendige Facharzttermine wahrnehmen zu können.
Je nach Testprogramm und Pandemieverlauf sind nach Zi-Berechnungen etwa 500.000 Tests pro Tag erforderlich, um die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Infizierten und deren Kontaktpersonen in der Bevölkerung sowie die Bewohner von Pflegeheimen regelhaft zu testen. Durch geeignetes Pooling könnte damit eine noch größere Anzahl von Personen erfasst werden, hieß es.
Konsequente Trennung der Patienten
Darüber hinaus schlagen Zi und DEGAM eine konsequente Dreiteilung der medizinischen Versorgung vor: Die Versorgung von Patienten ohne Verdacht auf COVID-19-Infektion, mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson sowie mit bestätigter COVID-19-Infektion.
Personen ohne Verdacht auf eine COVID-19-Infektion sollten demnach für ihre nicht COVID-19-bezogenen Beschwerden die Leistungen der Regelversorgung in den von ihnen bisher konsultierten Praxen erhalten.
Patienten mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson sollten nach den geltenden Kriterien getestet werden. Patienten mit bestätigter COVID-19-Infektion sollten während der üblicherweise 14-tägigen Quarantäneperiode laufend beobachtet werden.
Mit Beginn der Quarantäneperiode sollte unverzüglich der Hausarzt verständigt werden. Wenn dieser die Versorgung nicht leisten könne, bestehe für Patienten die Möglichkeit, einen Arzt über die Rufnummer 116117 zu finden, so Zi und DEGAM. Bei der Verlaufsbeobachtung sei je nach vorliegender Symptomatik eine Kombination aus telemedizinischem Monitoring und persönlichem Kontakt realisierbar.
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Die fast 38.000 hausärztlichen Einzel- und Gemeinschaftspraxen bilden aus Sicht von Zi und DEGAM im Rahmen der COVID-19-Pandemie einen Schutzwall für Krankenhäuser. Hausärzten käme in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie eine „systemrelevante Rolle zu“, sagte DEGAM-Präsident Martin Scherer.
Sie betreuten schon jetzt einen Großteil der COVID-19-Patienten und würden nach der Lockerung der derzeitigen Maßnahmen als erste Ansprechpartner im Gesundheitssystem noch stärker in den Fokus rücken.
„Den aktuell nur noch knapp 22.000 mit dem SARS-Co-2-Virus infizierten Personen, die zu etwa 85 Prozent ambulant ärztlich betreut werden müssen, stehen rund 1,8 Millionen Menschen gegenüber, die täglich hausärztlich versorgt werden“, betonte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried. Deshalb müsse die ambulante medizinische Betreuung der COVID-19-Patienten Teil der (haus)ärztlichen Regelversorgung werden.
Die Sorge vor einer COVID-19-Infektion dürfe auch nicht zu Unterversorgung der großen Zahl von Patienten führen, die chronisch erkrankt seien. Maßnahmen wie Infektsprechstunden in Hausarztpraxen und ein Advance-Care-Planning schützten Hochrisikopatienten vor Infektionen. © may/aerzteblatt.de

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