Politik
Coronapandemie: Krankenkassen drängen auf Steuermittel
Dienstag, 12. Mai 2020
Berlin – Die Krankenkassen sorgen sich in der Coronapandemie um ihre Finanzstabilität sowie die Höhe der zusätzlichen Kosten durch die gesundheitspolitische Gesetzgebung für die Bewältigung der Pandemie. In einem Spitzengespräch zwischen Krankenkassenfunktionären und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestern Abend soll die Finanzlage und die Problematik der hohen Kosten sowie die Forderung nach höheren Steuerzuschüssen für den Gesundheitsfonds beraten worden sein.
Teilnehmer berichten von einer „offenen und konstruktiven Atmosphäre“, in der das Gespräch per Videoschalte geführt worden wäre. Dabei hätte man sich geeinigt, „spätestens im Herbst mit dem Bundesfinanzminister über einen höheren Bundesanteil an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sprechen“, erklärte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer.
Konsens ist unter den 116 Krankenkassen ein Positionspapier des Verbandes, das vergangene Woche verabschiedet wurde. Wie aus einer Vorabversion berichtet, steuert das Finanzierungssystem der Krankenversicherung demnach spätestens zum Jahreswechsel auf einen Liquiditätsengpass zu.
Daher müsse beispielsweise die Liquiditätsbeihilfe des Bundes an den Gesundheitsfonds im Jahr 2020 zu einem nicht rückzahlbaren Bundesausschuss umgewandelt werden, heißt es darin. Weitere Zuschüsse aus Steuermitteln sollten auch für die Mehrausgaben fließen, damit es nicht zu steigenden Zusatzbeiträgen zum Jahreswechsel 2020/21 komme. Auch für 2021 müsse mit Steuermitteln unterstützt werden.
„Der infolge der Coronapandemie ausgelöste erhebliche finanzielle Mehrbedarf der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds ist als staatliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren. Ansonsten wären deutliche pandemiebedingte Beitragssatzanhebungen zulasten der Versicherten und Arbeitgeber die Folge, die mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes schädlich wären“, heißt es abschließend in dem Papier des GKV-Spitzenverbandes.
Wie bedrohlich der skizierte Liquiditätsengpass sein könnte, können die Verbände der Krankenkassen oder Einzelkassen derzeit nicht valide beziffern. In Medienberichten wurde von einem übergreifenden Minus von 14,1 bis 14,6 Milliarden Euro sowie einer daraus resultierenden Beitragssteigerung auf bis zu 2,2 Prozent gesprochen.
Diese Zahlen bestätigte der GKV-Spitzenverband allerdings nicht: „Weder zur Höhe des zusätzlichen Finanzbedarfs, noch zu möglichen Steigerungen von Zusatzbeiträgen kennen wir für die GKV derzeit seriöse Prognosen oder Hochrechnungen", sagte Verbandssprecher Florian Lanz.
Daten genau auswerten
Auch der Chef einer der größten deutschen Krankenkassen, Jens Baas von der Techniker Krankenkasse, bestätigt: „Damit es hier eine sinnvolle politische Lösung gibt, geht es nun darum, die Ausgaben und Einnahmen der nächsten Wochen und Monate sehr genau auszuwerten, damit die Entscheidungen auf einer soliden Zahlengrundlage getroffen werden können“, sagte er auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Valide Zahlen wird es auch in den kommen Wochen nicht geben – denn mit den in wenigen Tagen erwarteten sogenannten KV-45-Zahlen aus dem ersten Quartal 2020 lassen sich noch keine Trends ablesen. Erst mit den Zahlen aus dem zweiten Quartal 2020, die etwa Ende Juli vorliegen müssten, können die Krankenkassen in entsprechende Diskussionen auch mit dem Bundesfinanzminister sowie mit Spahn gehen.
Derweil rechnen Kassenvertreter vor, wie viel die drei gesundheitspolitischen Gesetze zur Pandemiebekämpfung kosten könnten: Das Krankenhausentlastungsgesetz schlage mit 6,5 Milliarden Euro zu Buche, für die Versorgungsstrukturverordnung seien eine Milliarde Euro geplant, das zweite Bevölkerungsschutzgesetz, welches am kommenden Donnerstag in abschließender Beratung beschlossen werden soll, koste etwa fünf Milliarden Euro, heißt es.
Den Mehrausgaben von rund 12,5 Milliarden Euro stehen gleichzeitig auch Mindereinnahmen von geschätzten 7,9 Milliarden Euro gegenüber. Diese Zahl errechnet beispielsweise auch das Beratungsunternehmen McKinsey in einem Report mit Stand Ende April. Zu dieser Rechnung komme hinzu, dass auch schon vor der Pandemie die Gesetze aus dem BMG kostspielig für die Krankenkassen waren.
Vor allem bemühen sich die Krankenkassenvertreter in den letzten Minuten vor Verabschiedung des zweiten Pandemiegesetzes darum, dass die geplanten symptomunabhängige Tests nicht aus dem GKV-Budget bezahlt werden.
Laut einem Änderungsantrag zum Entwurf des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Zweites Pandemiegesetz), der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll der Gesundheitsfonds die Kosten für Tests auf SARS-CoV-2 bei symptomfreien Personen außerhalb der Krankenbehandlung und Leistungen für nicht gesetzlich Krankenversicherte, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als versicherungsfremde Leistungen entstehen, tragen.
Im Gegensatz zur bisherigen Planung aus dem BMG müssen die Krankenkassen damit nicht mehr für die Kosten von Test für symptomfreien Personen, die das Ministerium zuletzt mit rund 60 Millionen Euro pro Monat beziffert hatte, aufkommen. Auch für die komplette Neuregelung, dass auch nicht GKV-Versicherte die Leistung aus dem Gesundheitsfonds erhalten, müssen die Kassen nicht zahlen. Die Regelungen führten „nicht zu unmittelbaren Mehrausgaben der Krankenkassen“, schreiben die Fraktionen von Union und SPD in dem Antrag.
In welchem Umfang die GKV zusätzliche Bundeszuschüsse zur Stabilisierung des Beitragssatzes – auch zur Refinanzierung der erwähnten versicherungsfremden Ausgaben – erhalten sollten, soll ebenfalls in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 zwischen BMG und Bundesfinanzministerium festgelegt werden. TK-Chef Baas stellt klar: „Symptomunabhängige Tests sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht nicht, dass die Beitragszahler der GKV diese Kosten alleine schultern müssen."
Inzwischen mehren sich auch die politischen Forderungen, dass das Bundesgesundheitsministerium deutlich früher einen Schutzschirm auch für die Krankenkassen aufspannen müsse. In der Pandemiezeit müssten die Kassen derzeit auch die allgemeine Gefahrenabwehr mitfinanzieren, was eigentlich Aufgabe des Staates sei, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.
Sie verlangte, den Bundeszuschuss für die Krankenkassen zu erhöhen, ohne dies mit Rückzahlungspflichten zu verknüpfen. „Spahn darf sich nicht wegducken“, die Krankenkassen bräuchten jetzt die Zusage für einen höheren Bundeszuschuss, erklärte auch die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink. „Ansonsten drohen drastische Anstiege der Zusatzbeiträge", warnte sie. Daher müsse der Bundeszuschuss „in diesem und im kommenden Jahr entsprechend der coronabedingten Einnahmeausfälle erhöht werden“, erklärte die Gesundheitsexpertin. © bee/dpa/afp/aerzteblatt.de

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