Politik
Telefonische Krankschreibung letztmalig verlängert
Donnerstag, 14. Mai 2020
Berlin – Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Vertragsärzte ist einschließlich bis zum 31. Mai 2020 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Der Beschluss sei „ nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig“, teilte das Gremium mit. Wenn sich die Situation – etwa mit steigenden Infektionszahlen – wieder ändere, werde der G-BA neu über die Lage entscheiden. In der Plenumsdiskussion hatte vor allem die Patientenvertretung dafür plädiert, den Beschluss zwar so zu fassen, aber noch nicht festzulegen, dass dies die letztmalige Verlängerung sei. Es müsse weiterhin die Lage beobachtet werden.
Bis Ende Mai darf damit weiter die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Die AU kann einmalig für weitere sieben Tage verlängert werden. Der G-BA wies darauf hin, dass die Regelung sowohl die telefonische Anamnese als auch auch die technisch weitergehende Videotelefonie umfasst.
G-BA-Chef Josef Hecken betonte, man bereite mit dem Beschluss die Rückkehr zur regulären Patientenversorgung hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit vor. Arztpraxen könnten sich in den kommenden Wochen darauf einstellen, dass die telefonische AU nicht mehr verlängert werde. Im Gegensatz zu den vorherigen Beschlüssen hätten Praxen nun ausreichend Zeit, die zum 1. Juni umzusetzen.
„In vielen Praxen werden bereits belastbare Hygienekonzepte praktiziert“, sagte Hecken. Dadurch könnten Patienten eine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen. Dies sei auch wichtig, damit ernsthafte Erkrankungen rechtzeitig erkannt und erforderlichenfalls behandelt werden könnten.
In der Diskussion im Plenum betonte auch Stephan Hofmeister, Vize-Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass die Praxen inzwischen für die Lage gut gerüstet seien und unterschiedliche Patientengruppen gut trennen könnten. Medizinisch sei es nie sinnvoll gewesen, AUs per Telefon ausstellen zu können.
Hecken betonte, dass in vielen Regionen inzwischen die neu eingerichteten Fieberambulanzen wieder geschlossen werden würden, daher könne man in den Regelbetrieb zurückgehen. Auch die Krankenkassen stimmten der Argumentation zu. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft mahnte, dass man die regionale und lokale Entwicklung genau im Blick haben müsse und je nach Verlauf mit einzelnen Beschlüssen nachsteuern sollte. © bee/EB/aerzteblatt.de

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