Medizin
Thromboseprophylaxe: Kompressionsstrümpfe verbessern Schutzwirkung von niedermolekularen Heparinen kaum
Donnerstag, 4. Juni 2020
London − Kompressionsstrümpfe, die früher ein fester Bestandteil der postoperativen Thromboseprophylaxe waren, könnten heute bei vielen Patienten nicht mehr erforderlich sein. In einer randomisierten Studie mit Patienten, die nach elektiven Operationen eine medikamentöse Prophylaxe mit niedermolekularem Heparin erhielten, konnte die Zahl der venösen Thromboembolien durch die zusätzliche Verwendung von Stützstrümpfen nicht weiter gesenkt werden, wie die jetzt im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2020; 369: m1309) publizierten Ergebnisse einer randomisierten Studie zeigen.
Medizinische Kompressionsstrümpfe, die über einen Druck auf die Waden die Bildung von Thromben in den tiefen Beinvenen verhindern sollen, gelten als evidenzbasiert. Noch vor 2 Jahren kam eine Meta-Analyse auf der Basis von 20 Studien in den Cochrane Database of Systematic Reviews (2018; 11: CD001484) zu dem Ergebnis, dass Patienten, die nach einer Operation medizinische Kompressionsstrümpfe tragen, deutlich seltener eine tiefe Venenthrombose erleiden (9,8 versus 21,2 %). Allerdings wurden 19 der 20 Studien vor dem Jahr 2000 durchgeführt. Seither ist die Häufigkeit von venösen Thromboembolien dank einer konsequenten medikamentösen Prophylaxe deutlich gesunken.
Dies hat britische Mediziner bewogen, den Zusatznutzen der Kompressionsstrümpfe erneut in einer randomisierten Studie zu untersuchen. An der GAPS-Studie ("graduated compression as an adjunct to pharmaco-thromboprophylaxis in surgery“) nahmen an 7 Kliniken der Schwerpunktversorgung insgesamt 1.858 erwachsene Patienten teil. Das Risiko einer postoperativen Thrombose wurde mit einem Fragebogen des National Institute for Health and Care Excellence (NICE) bei 15,9 % als mäßig und bei 84,1 % als hoch eingestuft.
Die Patienten wurden vor elektiven chirurgischen Eingriffen (Allgemeinchirurgie, Gynäkologie) auf 2 Gruppen randomisiert. Eine Hälfte erhielt medizinische Kompressionsstrümpfe, die die Patienten während des Aufenthalts in der Klinik tragen sollten. Die andere Gruppe wurde gebeten, auch nach der Entlassung über mindestens 90 Tage darauf zu verzichten. Beide Gruppen erhielten eine medikamentöse Thromboseprophylaxe mit einem niedermolekularen Heparin, wobei die Auswahl des Präparates den Gewohnheiten der einzelnen Kliniken entsprach.
Primärer Endpunkt der Studie war eine venöse Thromboembolie, nach der 14 bis 21 Tage nach der Operation mit einer Duplex-Sonografie gesucht wurde, oder die sich durch Symptome oder eine Lungenembolie innerhalb von 90 Tagen nach der Operation bemerkbar gemacht hat.
Wie das Team um Alun Davies vom Imperial College London berichtet, kam es bei 16 von 937 Patienten (1,7 %), die nur eine medikamentöse Thromboseprophylaxe erhalten hatten, zu einer venösen Thromboembolie gegenüber 13 von 921 Patienten (1,4 %), die zusätzlich medizinische Kompressionsstrümpfe getragen hatten.
zum Thema
- Abstract der Studie im BMJ 2020
- Pressemitteilung des BMJ
- Registrierung der Studie
- Cochrane Review aus 2018
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
Die Risikodifferenz zwischen den beiden Gruppen betrug 0,30 % und war mit einem 95-%-Konfidenzintervall von minus 0,65 bis 1,26 % nicht signifikant. Da der untere Grenzwert des 95-%-Konfidenzintervalls die vorher festgelegte Nicht-Unterlegenheitsmarge von 3,5 % nicht überschritt, zeigt die Studie laut Davies, dass eine alleinige medikamentöse Prophylaxe mit einem niedermolekularen Heparin nicht zu einem schlechteren Behandlungsergebnis führt.
Eine Lungenembolie, die am meisten gefürchtete Komplikation einer tiefen Venenthrombose, trat nur bei 3 Patienten auf, von denen 1 Patient (0,1 %) Kompressionsstrümpfe getragen hat und die anderen 2 Patienten (0,2 %) nicht. Auch waren die Unterschiede zu gering, um eine Unterlegenheit einer alleinigen medikamentösen Prophylaxe zu belegen.
Vorteile für die Kompressionsstrümpfe waren auch in Risikogruppen wie Patienten im Alter über 65 Jahre oder bei einem hohen Caprini-Index nicht zu erkennen. Einzige wichtige Einschränkung ist, dass 281 von 1.858 Patienten (15,1 %) nicht zu der vorgesehenen Ultraschalluntersuchung erschienen waren. © rme/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.