NewsPolitikG-BA beauftragt Datenanalysen zu Mindestmengen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

G-BA beauftragt Datenanalysen zu Mindestmengen

Freitag, 15. Mai 2020

/GordonGrand, stockadobecom

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geht einen weiteren Schritt in Rich­tung Neuregelung der Mindestmengen. In seiner gestrigen Sitzung hat das Plenum das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit weite­ren Datenanalysen für Mindestmengen in mehreren Leistungsbereichen beauftragt.

Dabei sollen die Analysen speziell zeigen, „wie viele Krankenhausstandorte bei verschie­denen Mindestmengenhöhen von der Versorgung ausgeschlossen werden“, heißt es in der Beauftragung. Und weiter: „Hierbei soll die Umverteilung der betreffenden Patienten auf die restlichen Kliniken und die sich veränderten Entfernungen und Fahrtzeiten darge­stellt werden.“

Mit der Datenanalyse will der G-BA noch in diesem Jahr drei Mindestmengenentschei­dungen treffen, erklärte die zuständige unparteiische Ausschussvorsitzende, Elisabeth Pott, in der Plenumssitzung. Zwar könne sie sich auch vier Leistungsbereiche bis Jahres­ende vorstellen, sie gehe aber von drei aus.

Der Unparteiische G-BA Vorsitzende, Josef Hecken, fragte wiederholt nach, ob der Zeit­plan gehalten werden könne. „Ich frage nur, ob wir unsere Plenumsbeschlüsse auch um­setzen können. Nicht dass wir immer im Dezember mutige Beschlüsse fassen und dann im Mai bereits wieder außer Kraft setzen“, so Hecken mit Blick auf die Diskussionen aus dem vergan­genen Dezember.

Der Institutsleiter des IQTIG, Christof Veit, bekräftigte, dass das Institut die geforderten Datenanalysen zwar leisten könne, aber nicht unbedingt die im Beschluss geforderten möglichen zusätzlichen Analysen oder unterjährige Ausweitungen von Leistungsberei­chen. „Wir haben dafür kein Kontingent. Wir können zusätzliche Transportwege- und Risikoanalysen nicht leisten.“

Der Vertreter der Kassen appellierte, dass jetzt die Analysen beim IQTIG beauftragt wer­den sollten. Nach den Zwischenergebnissen könne man ja weitere Teilaspekte beauftra­gen und Abgabetermine festgelegt werden. Veit kündigte an, dass im Juni ein erster Vor­schlag zu den Mindestmengen bei Frühchen kommen solle. © bee/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER