Politik
G-BA beauftragt Datenanalysen zu Mindestmengen
Freitag, 15. Mai 2020
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geht einen weiteren Schritt in Richtung Neuregelung der Mindestmengen. In seiner gestrigen Sitzung hat das Plenum das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit weiteren Datenanalysen für Mindestmengen in mehreren Leistungsbereichen beauftragt.
Dabei sollen die Analysen speziell zeigen, „wie viele Krankenhausstandorte bei verschiedenen Mindestmengenhöhen von der Versorgung ausgeschlossen werden“, heißt es in der Beauftragung. Und weiter: „Hierbei soll die Umverteilung der betreffenden Patienten auf die restlichen Kliniken und die sich veränderten Entfernungen und Fahrtzeiten dargestellt werden.“
Mit der Datenanalyse will der G-BA noch in diesem Jahr drei Mindestmengenentscheidungen treffen, erklärte die zuständige unparteiische Ausschussvorsitzende, Elisabeth Pott, in der Plenumssitzung. Zwar könne sie sich auch vier Leistungsbereiche bis Jahresende vorstellen, sie gehe aber von drei aus.
Der Unparteiische G-BA Vorsitzende, Josef Hecken, fragte wiederholt nach, ob der Zeitplan gehalten werden könne. „Ich frage nur, ob wir unsere Plenumsbeschlüsse auch umsetzen können. Nicht dass wir immer im Dezember mutige Beschlüsse fassen und dann im Mai bereits wieder außer Kraft setzen“, so Hecken mit Blick auf die Diskussionen aus dem vergangenen Dezember.
Der Institutsleiter des IQTIG, Christof Veit, bekräftigte, dass das Institut die geforderten Datenanalysen zwar leisten könne, aber nicht unbedingt die im Beschluss geforderten möglichen zusätzlichen Analysen oder unterjährige Ausweitungen von Leistungsbereichen. „Wir haben dafür kein Kontingent. Wir können zusätzliche Transportwege- und Risikoanalysen nicht leisten.“
Der Vertreter der Kassen appellierte, dass jetzt die Analysen beim IQTIG beauftragt werden sollten. Nach den Zwischenergebnissen könne man ja weitere Teilaspekte beauftragen und Abgabetermine festgelegt werden. Veit kündigte an, dass im Juni ein erster Vorschlag zu den Mindestmengen bei Frühchen kommen solle. © bee/aerzteblatt.de

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