Politik
Auslandsinvestitionen in deutsche Gesundheitswirtschaft werden meldepflichtig
Mittwoch, 20. Mai 2020
Berlin – Die Bundesregierung will Unternehmen, die Arzneimittel und Impfstoffe „Made in Germany“ herstellen, besser vor Übernahmen ausländischer Investoren schützen. Dazu wird die Außenwirtschaftsverordnung verschärft. Damit kann die Regierung bei geplanten Übernahmen von Firmen im Gesundheitssektor früher und genauer hinschauen.
„Die aktuelle Coronakrise zeigt, wie wichtig medizinisches Know-how und eigene Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa in Krisensituationen sein können“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) heute in Berlin nach dem Kabinettsbeschluss. Deutsche Sicherheitsinteressen im Gesundheitssektor sollten umfassender geschützt werden.
Künftig greift eine Meldepflicht, wenn Unternehmen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union Anteile von mehr als zehn Prozent an deutschen Firmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder persönliche Coronaschutzausrüstung entwickeln oder herstellen. Dies gilt auch für Unternehmen, die Schutzausrüstung wie Mund-Nase-Masken fertigen oder etwa Beatmungsgeräte.
Altmaier hatte in der Coronakrise bereits vor einem „Ausverkauf“ deutscher Wirtschaftsinteressen gewarnt – sowie vor einer zu großen Abhängigkeit von Lieferanten aus dem Ausland bei der Versorgung etwa mit Arzneimitteln oder Schutzausrüstung. Die Bundesregierung hatte daher auch angesichts von Lieferproblemen mit Anreizen für Firmen die heimische Produktion etwa von Schutzmasken gestärkt.
Die Verordnung sieht vor, dass nun auch Hersteller und Entwickler von Arzneimitteln und Impfstoffen zu den Betrieben zählen, bei deren Übernahme eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen könne. Die Verordnung wird nach der Verkündung im Bundesanzeiger wirksam, dies wird in den kommenden Wochen erwartet.
Rund um den Globus ist ein Wettlauf ausgebrochen, wer den ersten Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt. Für Aufregung hatten Berichte gesorgt, wonach die USA exklusiv die Rechte an einem Impfstoff gegen das Coronavirus vom Biotechunternehmen CureVac erwerben wollten. Das Unternehmen hatte aber klargestellt, dies komme nicht in Frage. Auch eine Übernahme durch ein amerikanisches Unternehmen stehe nicht im Raum.
Von Wirtschaftsverbänden kam Kritik an der neuen Verordnung. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte, gerade in der Coronakrise dürften keine neuen Hürden für Investoren aus dem Ausland am Standort Deutschland aufgestellt werden.
„Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft schützen wir weder durch die Aufweichung von Privateigentum und Vertragsfreiheit noch dadurch, dass wir Unternehmen von Investoren abschirmen und sie unter Denkmalschutz stellen“, sagte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.
Der Verband der Chemischen Industrie sprach von einem umfassenden Eingriff in private Eigentumsrechte. „Eine Stärkung der Produktion in Deutschland und der EU erfordert exzellente Voraussetzungen für Innovationen und Investitionen, aber keine Abschottung“, sagte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup.
Das Wirtschaftsministerium wies die Kritik zurück. Eine Sprecherin Altmaiers sagte, Deutschland sei und bleibe eine offener Investitionsstandort. „Offenheit und Wachsamkeit“ aber seien zwei Säulen der Sozialen Marktwirtschaft.
aerzteblatt.de
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Der FDP-Wirtschaftspolitiker Reinhard Houben kritisierte, das Ministerium habe es bislang nicht geschafft, die angebliche Bedrohung der Unternehmen im Gesundheitssektor durch ausländische Investoren zu belegen. Daher sei die Ausweitung der Investitionskontrollen allenfalls befristet angemessen. Wenn die Pandemie bewältigt sei, müssten die Eigentumsrechte der Unternehmer wieder Vorrang haben vor den „staatswirtschaftlichen Zielen“ Altmaiers.
Der Linke-Wirtschaftspolitiker Klaus Ernst dagegen sagte, die Krise habe bewiesen, dass die Gesundheitsbranche ebenso strategisch relevant sei wie etwa die Künstliche Intelligenz. Bei Prüfungen von Übernahmen müsse aber auch die Arbeitsplatz- und Standortsicherung künftig ein Kriterium sein. Unternehmen dürften in der Krise nicht zu Opfern internationaler Finanzinvestoren werden, die auf möglichst hohe Profite ohne jegliche soziale Verantwortung aus seien.
Das Wirtschaftsministerium will weitere Vorschläge zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung noch im Sommer vorlegen. Dabei soll es darum gehen, „kritische Technologien“ näher zu definieren, bei denen vertieft geprüft werden soll. Dazu gehören etwa Zukunftstechnologien wie Robotik oder Biotechnologie.
Mit den Änderungen soll die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes ergänzt werden, die in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll. Damit soll die Kontrolle von Investitionen aus Nicht-EU-Staaten verschärft werden. Hintergrund sind auch EU-Vorgaben. © dpa/afp/aerzteblatt.de

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