Politik
Spahn will Blutspenderegeln für homosexuelle Männer nicht lockern
Mittwoch, 27. Mai 2020
Berlin − Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die bestehenden Blutspenderegeln für homosexuelle Männer auch in der Coronapandemie nicht verändern. In einem Brief an FDP-Abgeordnete verwies Spahn auf die Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI).
In dieser Bewertung werden homosexuelle Männer wegen der Gefahr von Infektionsübertragungen wie etwa HIV als Risikogruppe eingestuft. Ihm sei es wichtig, dass der Schutz von Empfängern „an erster Stelle“ stehe, schrieb Spahn an die FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr und Jens Brandenburg, die sich bei dem Minister für eine Aufhebung der Regelungen stark gemacht hatten.
Dabei müsse allerdings „jeder Anschein einer Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ausgeschlossen werden“, schrieb der Minister weiter. Mit Blick auf die bestehenden Regeln stünden derzeit aber „keine alternativen validen Methoden zur Verfügung“. Spahn verwies zudem darauf, dass die Versorgung in Deutschland mit Blutkonserven derzeit gewährleistet sei.
Homosexuelle Männer dürfen in Deutschland derzeit nur dann Blut spenden, wenn sie zwölf Monate lang keinen Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann gehabt haben.
Brandenburg zeigte für die Haltung Spahns kein Verständnis. „Die Voraussetzung von zwölf Monaten Enthaltsamkeit ist medizinisch unnötig und lebensfremd“, sagte der Sprecher für LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle) der FDP-Bundestagsfraktion. Statt haltloser Vorurteile solle nur das tatsächliche Risikoverhalten möglicher Blutspender entscheidend sein.
Brandenburg betonte, dass in vielen Bundesländern die Blutkonserven knapp würden. Teilweise reichten die Vorräte nur noch für einen Tag. Die knappen Blutkonserven könnten Leben kosten. „Das ewig gestrige Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer fällt uns jetzt auf die Füße. Krankenhäuser und Patienten sind dringend auf jede einzelne Blutspende angewiesen“, mahnte er. © afp/may/aerzteblatt.de

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