Ärzteschaft
Elektronische Arztkommunikation der KBV kurz vor dem Start
Donnerstag, 28. Mai 2020
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute mit kv.dox ihren eigenen Dienst für den Kommunikationsstard „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ vorgestellt. KIM (ehemals KOM-LE) ist ab Anfang Juli 2020 das einzige zulässige Verfahren, um die Übermittlung von E-Arztbriefen vergütet zu bekommen.
Die KBV bietet bislang mit KV Connect ebenfalls einen sicheren Kommunikationsdienst an, den zurzeit rund 14.000 Arztpraxen nutzen. Dieser kann in einer Übergangsphase noch sechs Monate von den Vertragsärzten genutzt werden, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel heute in Berlin.
Allerdings könne man in dieser Phase nur von KV Connect zu KV Connect und von KIM zu KIM Daten austauschen, erläuterte Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV digital, die kv.dox entwickelt hat. Nach den sechs Monaten ende dann die Vergütung für die Versendung von E-Arztbriefen per KV Connect, so Fuhrmann.
Der notwendige Umstieg von auf KIM müsse reibungslos laufen, forderte Kriedel. Entscheidend sei vor allem, dass die Installation von KIM für den Vertragsarzt beziehungsweise den Vertragspsychotherapeuten möglichst einfach sei.
Das Versenden eines E-Arztbriefes müsse genauso leicht sein wie das Verschicken einer E-Mail. Zudem dürfe der Aufwand für die Praxissoftwarehersteller nicht zu groß sei. Denn diese würden gern die Kosten an die Ärzte weitergeben, mahnte Kriedel.
Grundsätzlich sind mit der Finanzierungsvereinbarung, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat, die Kosten abgedeckt. Für die Einrichtung des Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 100 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert.
Damit die Ärzte kv.dox nutzen können, müssen sie ein Update ihres Konnektors erhalten und einen elektronischen Heilberufeausweis (eHbA) besitzen, mit dem sie die versendeten Daten elektronisch signieren müssen, erläuterte das KBV-Vorstandsmitglied.
Elektronischen Heilberufeausweis bestellen
Wichtig sei hier vor allem, dass Stapelsignaturen möglich seien, um den Praxisablauf effizient zu gestalten. Kriedel appellierte an die Vertragsärzte, den eHbA Ausweis möglichst schnell zu bestellen.
Einen genauen Startzeitpunkt für den KBV-eigenen KIM-Dienst nannte Kriedel nicht. Er sei aber zuversichtlich, dass dies im Sommer sei. Die Gematik müsse noch die notwendige Zulassung erteilen, dann könnten die Feldtests beginnen.
Fuhrmann zufolge würde im dritten Quartal das Rollout für kv.dox beginnen und riet deshalb dazu, spätestens im vierten Quartal einen Anbieter für die Installation eines KIM-Dienstes zu beauftragen. Denn ab 2021 sei es zum Beispiel verpflichtend, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch zu versenden und das ginge nur per KIM.
Sanktionen seien zunächst für diejenigen, die KIM nicht nutzen, nicht vorgesehen sagte Kriedel. Er sei aber überzeugt, dass die Ärzte schnell den Nutzen von kv.dox erkennen würden. Es sei ein einfacher Weg, um Daten schnell und sicher auszutauschen. Ob es eine mobile Version geben wird, so wie es die KBV mit der KV Connect mobile anbietet, konnte Fuhrmann nicht sagen, da sei die Gematik am Zug, die KIM entwickelt habe.
Grundsätzlich können Ärzte zwischen mehreren Anbietern von KIM-Diensten wählen, die untereinander interoperabel sind. Kv.dox wird über ein sogenanntes Clientmodul über eine Schnittstelle an das PVS-System angebunden. Die KV-Connect-Anwendungen würden jetzt sukzessive in KIM überführt, sagte Fuhrmann. Nach dem E-Arztbrief würden voraussichtlich die Tests für die E-AU im vierten Quartal beginnen. © mis/aerzteblatt.de

Blöde Frage: Welchen Nutzengewinn hat ein Arzt davon?
Diesen Kosten stellt ein Ökonom den Nutzengewinn gegenüber, den der Einsatz des gesamten eGedöns für eine Arztpraxis hat. Ich kenne mehrere Praxen unterschiedlicher Fachrichtungen, die keinen Nutzengewinn haben. Im Gegenteil, diese Praxen haben bzw. hätten ausschließlich Nutzenverluste.
Warum sollte sich ein Praxisinhaber eine Technologie ins Haus holen, die ihm unterm Strich Nutzenverluste beschert? Ich habe das nicht verstanden.
Die Politik hat es auch nicht verstanden und ist genausowenig in der Lage wie die KBV, Vorteile in dem Umfange aufzuzeigen, dass daraus ein Nettonutzengewinn entsteht. Weil niemand solche Nutzengewinne (für Feld-/Wald- und Wiesenpraxen wie konservative Gynäkologie, Orthopädie, Urologie, Dermatologie, Augenheilkunde und HNO) aufzeigen kann, ist die Politik genötigt, es auf einem anderen Wege zu versuchen. Wenn die Ärzteschaft mit dem TI-Schwachsinn nur Nutzenverluste einfährt, dann kann man sie nur über einen Weg dazu bringen, trotzdem in TI zu investieren:
Für Verweigerer müssen die Strafen noch viel höher als die Nutzenverluste durch TI ausfallen. Genau diese Strategie hat der Gesetzgeber verfolgt, als er die TI-Verweigerer mit Honorarabzügen von 2,5% des KV-Umsatzes bestrafen wollte.
Was muss das TI-Gedöns für ein überflüssiger und schwachsinniger Müll sein, wenn ihn Ärzte selbst dann noch nicht nutzen wollen, wenn sie für ihre Verweigerungshaltung hohe Strafzahlungen inkauf nehmen?
Am besten gefallen haben mir in dem Zusammenhang die Ausführungen von Spitzen-GKV-Vertretern. Denn die setzen für die Zukunft auf Softwarelösungen - und bei Softwarelösungen ist die gesamte TI-Infrastruktur überflüssig. Außerdem hat die gematik dieser Tage zugegeben, dass man bereits an Softwarelösungen dran sei.
All das wissen natürlich die KBV-Spitzen. Trotzdem trommeln sie weiter für eine völlig insuffiziente und astronomisch überteuerte TI.

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