Ärzteschaft
TI-Störung: Kassenärztliche Bundesvereinigung erwartet schnelle Problemlösung
Dienstag, 2. Juni 2020
Berlin – Die seit dem 27. Mai bestehende Störung des Versichertenstammdatenabgleichs in der Telematikinfrastruktur (TI) muss von der Gematik zügig behoben werden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont.
„Die Situation ist für die Praxen unzumutbar. Von daher begrüßen wir es sehr, dass die Gematik so schnell reagiert hat und den Ärzten zusagt, dass ihnen keine Kosten entstehen“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Man erwarte, dass das Problem jetzt so schnell wie möglich behoben werde und die Praxen bald wieder normal arbeiten könnten, erklärte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Die KBV kündigte an, bezüglich der TI-Probleme im engen Austausch mit der Gematik sowie dem Bundesgesundheitsministerium zu bleiben.
Bisher seien nur wenige Rückmeldungen aus den Praxen eingegangen, dies könne sich aber natürlich in nächster Zeit noch ändern, hieß es von der KBV weiter. Man erwarte von der Gematik eine rasche Aufklärung – noch werde von dieser Seite das Ausmaß abgeklärt.
Die gematik hatte bereits am vergangenen Freitag darauf hingewiesen, dass für die Behebung der Störung das Einspielen von Update-Dateien auf die betroffenen Konnektoren der Firmen T-Systems, Rise und Secunet zwingend erforderlich ist. Dafür sollten sich Betroffene an ihren Dienstleister wenden.
Seit dem 1. Juli 2019 müssen Arzt- und Zahnarztpraxen die Angaben ihrer Patienten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, regelmäßig abgleichen. Mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sollen die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten aktuell gehalten werden.
Mit Hilfe des VSDM können Vertragsärzte und -psychotherapeuten zudem elektronisch prüfen, ob die jeweilige eGK gültig ist. Praxen müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Anderenfalls drohen laut Gesetz Honorarkürzungen (Paragraf 291 Absatz 2b SGB V).
Ab Juli 2020 sollen, sofern die Patienten das möchten, auch Medikationsplan und Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden – ab 2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) starten. © aha/aerzteblatt.de

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