NewsPolitikFDP wirft Regierung Tatenlosigkeit bei Sterbehilfe vor
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

FDP wirft Regierung Tatenlosigkeit bei Sterbehilfe vor

Dienstag, 2. Juni 2020

/patcharaporn1984, stock.adobe.com

Berlin – Die FDP hat der Bundesregierung vorgeworfen, das Sterbehilfeurteil des Bundes­verfassungsgerichts vom Februar nicht umsetzen zu wollen. „Sie hat sich offensichtlich endgültig festgelegt, Schwerstkranken ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Le­bensende nicht zu gewähren“, erklärte die FDP-Gesundheits- und Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr heute in Berlin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar das Verbot geschäftsmäßiger Sterbe­hilfe gekippt. Die Karlsruher Richter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt worden war. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das allgemeine Persönlich­keits­recht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.

Das von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium erklärte in seiner Ant­wort auf eine Anfrage von Helling-Plahr nun, das Bundesverfassungsgericht habe zwar „in engen Grenzen“ den Handlungsrahmen für eine mögliche Regulierung der Suizidhilfe aufgezeigt.

Die Frage, ob das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Er­werb eines tödlichen Medikaments auf Antrag erlauben muss, sei aber nicht Gegen­stand des Urteils gewesen. Die Auswertung des Urteils dauere auch wegen der Corona­pandemie noch an.

„Die Coronakrise darf nicht zur Standardausrede für die Untätigkeit der Bundesregierung werden“, warf Helling-Plahr der Regierung vor. Trotz eines erheblichen Anstiegs an Anträ­gen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Medikaments zum Suizid werde kein einziger Antrag bewilligt, kritisierte die FDP-Abgeordnete.

Widersprüche würden kategorisch zurückgewiesen. Die Bundesregierung ignoriere „die höchstrichterliche Rechtsprechung wie am Fließband – zulasten der Antragssteller“.

Spahn hatte das Bundesinstitut in Erwartung des Karlsruher Urteils 2017 angewiesen, keine Erlaubnis für tödliche Medikamente zu erteilen. Über 100 Patienten haben Be­richten zufolge seitdem eine Ablehnung erhalten. © afp/aerzteblatt.de

Themen:
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER