Politik
Rettungsschirm: Krankenhäuser drängen auf Umsetzung der Kompromissregelungen
Freitag, 5. Juni 2020
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die in der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgesehenen Veränderungen am Coronarettungsschirm begrüßt. Die Nachjustierungen hatte ein Beirat aus Krankenkassen und Krankenhäusern im Rahmen mehrerer Arbeitstreffen erarbeitet.
Sie sehen vor, dass die Krankenhäuser ab dem 1. Juli fünf Kategorien zugeordnet werden. Ziel ist es, eine stärkere Orientierung des pauschalen Ausgleichs an den krankenhausindividuellen Erlösverlusten zu erreichen.
„Die jetzt gefundene Lösung führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß. Anstelle der bisher einheitlichen Zahlung von 560 Euro pro Belegungstag trete nun eine differenzierte Pauschale, die zwischen 360 Euro und 760 Euro variiert.
„Wir müssen aber jetzt genau prüfen, ob die Zuordnung der einzelnen Kliniken zu den Kategorien sachgerecht erfolgt ist“, so Gaß. Das BMG habe in einer Anlage bereits jedes einzelne Krankenhaus einer der fünf Kategorien zugeordnet.
Bei solchen Zuordnungen werde es immer Diskussionspunkte geben. Hier müsse genau geprüft werden, damit Krankenhäuser, die hohe Vorhaltekosten haben, nicht plötzlich in tiefere Kategorien eingestuft würden. „Wir sind aber zuversichtlich, dass eine sachgerechte Lösung gefunden werden kann“, so Gaß.
Die DKG begrüßt zudem, dass sich in der Rechtsverordnung die Regelungen zur Refinanzierung der Mehrkosten für persönliche Schutzausstattung wiederfinden. Diese Regelung werde der besonderen Position und Exposition von Mitarbeitern im Krankenhaus gerecht.
Derzeit erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale von 50 Euro. Geplant ist nun, die Pauschale auf 100 Prozent zu erhöhen und deren Zahlung um drei Monate bis zum 30. September 2020 zu verlängern.
Gaß betonte darüber hinaus, dass für die Zeit ab dem 1. Oktober Anschlussregelungen gefunden werden müssten, da die Krankenhäuser auch in den dann folgenden Monaten ihr Regelleistungsvolumen ganz überwiegend noch nicht erreichen könnten.
Die weiterhin notwendige Reservevorhaltung für die Pandemie, aber auch besondere Infektionsschutzmaßnahmen, führten zu einer mittelfristigen Unterbelegung und damit zu niedrigeren Erlösen in den Kliniken bei gleichbleibenden oder zum Teil sogar höheren Kosten als in den Vorjahren.
„Allen Verhandlungspartnern im Beirat ist diese Problemlage bewusst und die konstruktive Arbeitsatmosphäre gibt uns die Zuversicht, dass wir auch hier wirksame Vereinbarungen für die Zukunft treffen können“, stellte Gaß fest. Der Beirat will seine Beratungen am 22. Juni fortsetzen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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