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Ärzteschaft

TI-Störung: KBV drängt auf Kostenübernahme

Freitag, 5. Juni 2020

/Gina Sanders, stockadobecom

Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten dürfen keinesfalls auf den Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die Behe­bung der Störung in der Telematikinfra­struktur (TI) entstehen. Das forderte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Thomas Kriedel, heute im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.

Die Störung, die durch einen von der Gematik beaufragten Dienstleister verursacht wur­de, müsse zügig und mit wenig Aufwand behoben werden, ergänzte der KBV-Vorstand. Seit Ende Mai ist der Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) in vielen medizini­schen Einrichtungen gestört. Betroffen sind die Konnektoren aller vier Anbieter T-Sys­tems, Secunet, RISE und CGM.

Versichertenstammdatenabgleich für Abrechnung notwendig

Die Auswirkungen könnten sogar noch weitergehen. Denn der Arzt benötigt den VSDM, um seine Abrechnung am Quartalsende rechtsgültig abgeben zu können. Für diese ge­setzliche Vorgabe müsse das Bundesgesundheitsministerium eine Ausnahmeregelung schaffen, forderte Kriedel.

Daher sei es sehr wichtig, dass die Vertragsärzte und Psychotherapeuten möglichst schnell ihren Servicepartner beauftagten, um feststellen, ob die VSDM-Störung vorliegt und diese dann gegebenenfalls beheben zu lassen. Dies könne entweder remote per Fernzugriff er­folgen, in anderen Fällen sei aber auch ein Vor-Ort-Besuch notwendig, sagte das KBV-Vorstandsmitglied.

Der Zeitdruck, den Fehler zu beheben, sei auch deshalb so hoch, weil es bei jedem Kon­nektor ein Sicherheitsfeature gäbe, das dazu führe, dass ein Konnektor, der 60 Tage keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur habe, so heruntergefahren würde, dass eine Neu­ins­tallation notwendig sei, sagte Kriedel. Darüber hinaus sei abzusehen, dass bei 80.000 betroffenen Praxen die Zahl der Technniker nicht ausreiche, um schnell zu agieren.

Kosten soll die Gematik tragen

Kriedel zufolge arbeitet die Gematik intensiv daran, dass die Servicepartner, die den Feh­ler des VSDM in der Arztpraxis beheben, ihre Leistungen nicht mit dem Arzt abrechnen, sondern die Rechnung an den jeweiligen Konnektorhersteller stellen, der diese dann an die Gematik weitergeben soll.

Der Arzt würde so finanziell freigestellt und müsse auch nicht in Vorleistung gehen oder einen Vertrag mit dem Dienstleister abschließen, erklärte Kriedel. Die KBV erwarte bis Montag eine endgültige Entscheidung. Dennoch seien die Umstände für die Praxen eine Belastung, das könne man nicht schönreden, sagte Kriedel.

Um Praxen bei der Behebung des Problems zu unterstützen, hat die Gematik zuletzt auch eine Statusseite veröffentlicht. Dort finden Praxen Hilfestellungen, wie sie prüfen können, ob sie betroffen sind, heißt es vonseiten der KBV.

Die Gematik will die Inhalte laufend ergän­zen und aktualisieren. So wurde aktuell die Liste der Supportseiten von IT-Servicepart­nern für Praxen erweitert. © mis/aerzteblatt.de

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