Ärzteschaft
ÄK Mecklenburg-Vorpommern streicht Homöopathie aus Weiterbildungsordnung
Montag, 8. Juni 2020
Rostock – Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat die Homöopathie aus ihrer Weiterbildungsordnung gestrichen. Sie sei damit keine anerkannte ärztliche Zusatzweiterbildung mehr, teilte die Kammer vorgestern nach ihrer Versammlung in Rostock mit.
Die Homöopathie sei eine alternative Heilmethode ohne wissenschaftliche Evidenz, hieß es in dem entsprechenden Antrag.
Methodisch hochwertige Studien, die bislang zur Homöopathie gemacht wurden, hätten keinen Beleg dafür gefunden, dass sie eine Wirkung hat, die über den Placeboeffekt hinausgeht.
Den Angaben zufolge sind in Mecklenburg-Vorpommern 53 Ärzte mit der Zusatzqualifikation Homöopathie tätig. Sie dürften weiterhin homöopathische Anwendungen anbieten.
Den Angaben zufolge haben nunmehr 7 von 17 Landesärztekammern die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. © dpa/aerzteblatt.de

Gegen Patientensicherheit und Therapiefreiheit
Natürlich werden auch in Zukunft weiterhin Menschen die Homöopathie als Behandlungsoption wählen. Repräsentative Umfragen zeigen regelmäßig, wie beliebt und anerkannt diese Therapiemethode ist. Viele wollen ein Miteinander von komplementären und konventionellen Methoden im Sinne einer Integrativen Medizin. Wenn wir diesen Patienten die Option nehmen, einen homöopathisch qualifizierten Arzt aufzusuchen, riskieren wir mitunter ihre Sicherheit. Denn qualifizierte Ärzte kennen die Chancen, aber auch die Grenzen einer Behandlung mit Homöopathie. Die Ärztevertreter in Mecklenburg-Vorpommern beschneiden sehenden Auges die Therapievielfalt und die Selbstbestimmung der Patienten.

Gegen Patientensicherheit und Therapiefreiheit
Natürlich werden auch in Zukunft weiterhin Menschen die Homöopathie als Behandlungsoption wählen. Repräsentative Umfragen zeigen regelmäßig, wie beliebt und anerkannt diese Therapiemethode ist. Viele wollen ein Miteinander von komplementären und konventionellen Methoden im Sinne einer Integrativen Medizin. Wenn wir diesen Patienten die Option nehmen, einen homöopathisch qualifizierten Arzt aufzusuchen, riskieren wir mitunter ihre Sicherheit. Denn qualifizierte Ärzte kennen die Chancen, aber auch die Grenzen einer Behandlung mit Homöopathie. Die Ärztevertreter in Mecklenburg-Vorpommern beschneiden sehenden Auges die Therapievielfalt und die Selbstbestimmung der Patienten.

Wo kommen wir denn dahin?
Also wird der Kotau gefordert: Wissenschaft vergessen, Aberglaube pauken und sich darin prüfen lassen - nur dann darfst du mit Geld rechnen. Irgendwie perverse Situation, oder?

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