Politik
Coronakrise: Bundesländer lockern weiter
Freitag, 12. Juni 2020
Düsseldorf – Mit Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Bayern und Brandenburg haben weitere Bundesländer Lockerungen geplant. Das haben die jeweiligen Landesregierungen mitgeteilt. Es gibt aber auch vereinzelt Verschärfungen.
In Brandenburg treten ab Montag Abstands- und Hygieneregeln in den Mittelpunkt, kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach einer Kabinettssitzung in Potsdam an. Die Kontaktbeschränkung für zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen fällt weg.
„Es ist ein großer Schritt, der natürlich den Menschen im Land eine neue Verantwortung gibt“, sagte Woidke. Die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz ab sechs Jahren wird allerdings von öffentlichen Bussen und Bahnen und dem Einzelhandel auf Krankenhäuser, Pflegeheime, Reisebusse und Schiffsausflüge erweitert.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen sind bis 15. Juli zwei Besucher möglich. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende August verboten. Clubs, Diskotheken, Dampfsaunen und Bordelle bleiben vorerst noch geschlossen.
Aber: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen ab 15. Juni wieder mit bis zu 1.000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Für Demonstrationen gilt keine Obergrenze mehr, aber der Mindestabstand muss eingehalten und der Zutritt gesteuert werden. In geschlossenen Räumen muss auf Frischluft geachtet und Teilnehmer müssen erfasst werden.
Die Kitas sollen ab Montag wie schon angekündigt für alle Kinder wieder öffnen, während die Schulen nach den Sommerferien ab 10. August zum normalen Unterricht zurückkehren sollen. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden. Bisher galt ein Besuch der Kitas und Schulen mindestens tageweise.
Die neue Corona-Verordnung, die vorerst bis zum 16. August gilt, steht unter einem ganz neuen Motto: Statt Verboten geht es jetzt vor allem um den Mindestabstand von 1,5 Metern – ausgenommen Partner und Angehörige aus dem eigenen Haushalt – und um Hygieneregeln. Bußgelder drohen weiter für die, die gegen die noch geltenden Regeln verstoßen.
Lockerungen in NRW
In NRW sei die Zahl der Neuinfektionen seit den ersten Lockerungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen, teilte die Düsseldorfer Staatskanzlei mit. Das erlaube weitere Schritte „in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen“.
Private Feste wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage sind nun mit bis zu 50 Teilnehmern wieder erlaubt. Hygieneregeln und eine Datenerfassung der Gäste bleiben aber Pflicht. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind mit bis zu 100 Personen erlaubt – aber mit 1,5 Metern Mindestabstand und der Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer.
Außerdem können Bars nach den für die übrige Gastronomie geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln wieder öffnen. Diskotheken und Bordelle bleiben geschlossen. In Theatern, Konzertsälen und anderen Veranstaltungsorten mit festen Sitzplätzen entfällt die Abstandsregel.
Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben aber weiter bestehen.
Weiter auf Hygiene achten
An den rheinland-pfälzischen Schulen soll nach den Sommerferien der Regelbetrieb für alle Schüler wieder beginnen. Für die Kitas sei dies ebenfalls nach den Sommerschließzeiten geplant, kündigte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD)in Mainz an.
Voraussetzung sei eine weiterhin niedrige Zahl der Neuinfektionen. Die Experten aus den Bereichen Pädiatrie, Virologie, Psychologie, Erziehungswissenschaften und Psychologie seien sich einig, dass der Verzicht auf Abstandsregeln perspektivisch möglich sei. Allerdings komme es weiterhin auf Maßnahmen des Gesundheits- und Infektionsschutzes an.
Im Saarland dürfen ab Montag bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wieder 50 Personen und unter freiem Himmel bis zu 100 Personen zusammenkommen, wie die Regierung mitteilte. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Adresse notiert und der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Gaststätten dürfen wieder rund um die Uhr geöffnet sein.
Für den Kurs-, Trainings-, Sport- und Tanzschulbetrieb wurde die Gruppengröße von 10 auf maximal 20 Personen erhöht. Auch Zuschauer seien unter Auflagen wieder zugelassen. Bis zu zehn Chor-Mitglieder dürfen zusammen drinnen proben, wenn sie sich unter anderem an das Abstandsgebot halten. Unter dieser und weiteren Voraussetzungen dürfen auch Saunaanlagen wieder öffnen.
In Bayern dürfen vom 15. Juni an Theaterbetriebe, Kinos und Konzertsäle wieder öffnen. Dabei müssen sie – wie auch Gastronomie, Hotels, Freibäder und Sportstudios – die inzwischen üblichen Sicherheitsvorkehrungen beachten.
Was den Mundschutz betrifft, gelten in Kulturbetrieben strengere Regeln als in Gasthäusern oder Sportanlagen: Im Theater oder Kino müssen die Masken nicht nur beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeit sowie in den Sanitärbereichen getragen werden, sondern auch während der Vorführung im Zuschauerraum.
In geschlossenen Räumen dürfen sich in Bayern bis zu 50 Zuschauer aufhalten, bei Freilichtbühnen sind bis zu 100 Zuschauer erlaubt. Ehepaare oder Familien dürfen zusammensitzen, wie Thomas Schwarzer vom Deutschen Bühnenverein in Ingolstadt sagt. Ansonsten müssen Plätze zwischen Besuchern frei gehalten werden.
In Kinos seien die Abstandsregeln ebenso einfach einzuhalten, sagt Negele. Zudem könnten Besucher nach der Vorführung beispielsweise über den Notausgang den Kinosaal verlassen, um nicht den Zuschauern zu begegnen, die nach ihnen in den Saal kommen. © dpa/aerzteblatt.de

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