Politik
AOK Baden-Württemberg muss Bußgeld wegen Datenmissbrauchs bezahlen
Dienstag, 30. Juni 2020
Stuttgart – Ein Datenschutzverstoß der AOK Baden-Württemberg kommt der Krankenkasse teuer zu stehen. Sie muss 1,24 Millionen Euro Bußgeld bezahlen, weil sie Daten für ein Gewinnspiel datenschutzwidrig verwendet hat. Das teilte der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg heute mit, der die Strafe verhängt hatte.
Die Krankenkasse habe die personenbezogenen Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken verwendet, hieß es vom Datenschützer zur Begründung. Versichertendaten seien nicht betroffen gewesen.
Hintergrund ist, dass die AOK Baden-Württemberg in den Jahren 2015 bis 2019 zu unterschiedlichen Gelegenheiten Gewinnspiele veranstaltet und dafür personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben hatte. Dazu gehörten unter anderem Kontaktdaten und Informationen zur Krankenkassenzugehörigkeit.
Der Landesdatenschutzbeauftragte erklärte, die AOK habe eigentlich nur Daten der Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken nutzen wollen, die wirksam eingewilligt hätten. Am Ende seien aber auch Teilnehmer betroffen gewesen, die dies nicht getan hatten. Die AOK habe inzwischen sowohl bei den Einwilligungen als auch in der technischen Umsetzung der Daten nachgebessert.
„Datensicherheit ist eine Daueraufgabe“, sagte der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink. Technische und organisatorische Maßnahmen seien regelmäßig den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen, um auf Dauer ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
Er wies darauf hin, dass bei der Bemessung der Geldbuße neben Umständen wie der Größe und Bedeutung der AOK Baden-Württemberg insbesondere auch berücksichtigt worden sei, dass sie ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems sei.
Weil Bußgelder nicht nur wirksam und abschreckend, sondern auch verhältnismäßig sein müssten, sei bei der Bestimmung der Bußgeldhöhe sicherzustellen, dass die Erfüllung dieser gesetzliche Aufgabe nicht gefährdet werde, so der Datenschützer.
Die Krankenkasse kann innerhalb von zwei Wochen gegen den Bescheid vorgehen. Ein Sprecher kündigte allerdings an, die Strafe zu akzeptieren. Die Mittel werde die AOK durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten aufbringen. „Versicherungs- und Versorgungsleistungen sind davon in keiner Weise betroffen“, sagte der AOK-Sprecher. © may/dpa/aerzteblatt.de

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