Politik
PCR-Test: Preisabsenkung vom Ministerium nicht beanstandet
Donnerstag, 9. Juli 2020
Berlin – Die Absenkung der Vergütung der PCR-Tests für SARS-CoV-2 durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) ist nicht vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet worden. Das hat das Ministerium dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage bestätigt.
Damit gilt zum 1. Juli der vom EBA abgesenkte Preis von 39,40 Euro statt zuvor 59 Euro pro Test im Rahmen einer Krankenbehandlung. Der EBA hatte die Vergütung für die Tests vor einigen Wochen neu festgelegt. Krankenkassen und unparteiische Mitglieder hatten für die Preissenkung gestimmt. Die Vertragsärzte waren dagegen.
Wie das Ministerium dem Deutschen Ärzteblatt weiter mitteilte, habe der Beschluss des Bewertungsausschusses aber keine Auswirkung auf die „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.
Für Tests, die auf Grundlage der Verordnung angeordnet würden, gelte weiterhin ein Laborpreis von 50,50 Euro, schreibt das Ministerium. Das habe man dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesamt für Soziale Sicherung mitgeteilt. Der Preis von 50,50 Euro würde damit etwa Tests betreffen, die auf Anordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erfolgen.
KBV und Labormediziner hatten den neuen Preis für die Tests im Rahmen der Krankenbehandlung als nicht gerechtfertigt angesehen. „Diese Tests sind und bleiben kostenintensiv“, hatte KBV-Chef Andreas Gassen nach der Festlegung durch den EBA erklärt.
„Die Absenkung der Vergütung des Tests um rund ein Drittel ist angesichts der Leistungen und des hohen Engagements der Mitarbeiter absolut unangemessen“, hatte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister betont.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte daraufhin Klage beim Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg gegen die Absenkung der Vergütung eingereicht. Diese ist inzwischen wieder zurückgezogen worden, wie die KBV dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mitteilte.
Von der KBV hieß es dazu, man habe die Gespräche über die Vergütung der Tests mit dem GKV-Spitzenverband wieder aufgenommen. Es gehe nun darum, eine neue objektive Bewertung der Kosten festzulegen. © may/aerzteblatt.de

So spart Spahn viel Geld,
Insofern ist das Ministerium befangener Nutznießer der eigenen Entscheidung.
Ob und wieviel der vom BMG verantworteten Laborkosten dann tatsächlich aus Steuermitteln bezahlt werden, werden wir sehen.

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