Politik
Krebsregister: Gesundheitsministerium will Daten besser nutzbar machen
Freitag, 10. Juli 2020
Berlin – Krebsregisterdaten länderübergreifend besser nutzbar machen – mit diesem Ziel hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Arbeitspapier mit ersten Eckpunkten erarbeitet. Das Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll als Diskussionsgrundlage im weiteren Prozess dienen und könnten in einem Gesetzgebungsverfahren münden.
Eine bundesweite Zusammenführung klinischer Krebsregisterdaten könne die in allen Bundesländern mit einem einheitlichen Datensatz erhobenen Daten der klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung insbesondere für überregionale Forschungsprojekte besser erschließbar machen, heißt es in dem Arbeitspapier. Die Registerdaten böten ein bislang noch nicht ausgeschöpftes Nutzenpotenzial für Forschung und Versorgung.
Mögliche Mehrwerte der registerbasierten Krebsforschung sieht das BMG unter anderem in der wissenschaftlichen Evaluation der Krebsbehandlung unter Alltagsbedingungen. Insbesondere könnten dann Zielgruppen besser erfasst werden, die in den herkömmlichen Therapiestudien mit eng definierten Patientenkollektiven und stark kontrollierten Umfeldbedingungen nicht ausreichend repräsentiert sind – etwa ältere Patienten mit Vor- und Begleiterkrankungen.
Auch für regulatorische Aufgaben, wie Zulassung und Preisbildung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), biete die Zusammenführung der Krebsregisterdaten große Potenziale.
Die verschiedenen konkreten Nutzungsarten und Anwendungsbereiche der gepoolten Daten sowie die damit verbundenen fachlichen, methodischen und rechtlichen Anforderungen an deren Verwendung will das BMG im weiteren Verlauf gemeinsam mit allen Akteuren im Einzelnen definieren.
Stufenmodell vorgesehen
Konkret schlägt das BMG ein in zwei Stufen umsetzbares Konzept vor. In einer ersten Stufe sollen sogenannte „Best-of“-Datensätze am Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert Koch-Institut (RKI) zusammengeführt werden.
Diese anonymisierten Datensätze sollen Dritten auf Antrag für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden, wobei der Beirat des ZfKD jeweils entscheiden soll. So könnten bestehende Strukturen und Kompetenzen genutzt beziehungsweise schrittweise erweitert werden.
Zudem, so das BMG, würden sich die datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen als beherrschbar darstellen. Insbesondere gehe man davon aus, dass keine Anpassungen in den Landeskrebsregisterdatengesetzen erforderlich seien.
In einer zweiten Stufe könnten perspektivisch weitere, deutlich weitergehende wissenschaftliche Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dazu soll eine anlassbezogene Datenzusammenführung personenbezogener Daten aus den Krebsregistern durch Schaffung eines Kooperationsmodells angestrebt werden. Das ZfKD würde dann eine zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion auf Bundesebene einnehmen.
Die im Bundesrecht erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen hierfür sollen parallel zu gesetzgeberischen Arbeiten für die erste Stufe geschaffen werden. Da die Umsetzung der zweiten Stufe voraussichtlich auch Änderungen in den Landeskrebsregistergesetzen erforderlich macht, muss für dieses Modell mit einem langfristigen Zeitrahmen gerechnet werden.
Begleitend zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten spricht sich das BMG für Fortbildungsprogramme zur Qualifikation von Wissenschaftlern für registerbasierte Krebsforschung und für die Entwicklung von methodischen Standards der registerbasierten Krebsforschung aus.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) könnten beispielsweise im Rahmen der nationalen Dekade gegen Krebs geeignete Fördermaßnahmen sondiert werden. Das Bundesgesundheitsministerium zieht zudem die Einrichtung eines Förderschwerpunkts im Rahmen der Möglichkeiten der Ressortforschung in Betracht. © aha/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

