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Ärzteschaft

Elektronische Patientenakte: Betriebsärzte fordern Finanzierungs­regelung

Mittwoch, 15. Juli 2020

/Wax, stock.adobe.com

München – Auch Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sollen künftig Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. So regelt es das Anfang Juli beschlossene Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG).

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) begrüßt diese Regelung ausdrücklich, unklar sei allerdings noch die Frage der Finanzierung der Kosten für die technische Anbindung der Betriebsärzte.

Zudem sei derzeit für Betriebsärzte – im Gegensatz zu Vertragsärzten, Krankenhäusern und Apotheken – noch keine zusätzliche Vergütung für den entstehenden Mehraufwand vorgesehen, der durch die Verarbeitung und Pflege der Patientendaten entsteht. Die DG­AUM fordert daher, bei der nun folgenden Umsetzung des PDSG den Aspekt der Finanzie­rung zu berücksichtigen.

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft bietet an, zusammen mit dem GKV-Spitzenver­band ein Verhandlungsmandat wahrzunehmen, um sowohl Lösungswege zu einer sachge­rechten technischen Anbindung der Betriebsärzte an die Telematikinfrastruktur (TI) zur Nutzung der ePA zu erarbeiten als auch damit verbundene Kostenerstattungs- und Vergü­tungsfragen zu klären. Voraussetzung dafür wäre allerdings ein entsprechend zu formu­lierender gesetzlicher Auftrag.

Die DGAUM und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hatten sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zum PDSG mit Nachdruck dafür eingesetzt, im Sinne einer ganzheitlichen Patientenversorgung auch Betriebsärzten den Zugriff auf die ePA zu ermöglichen.

Betriebsärzte würden kontinuierlich, oft über Jahrzehnte hinweg, gesundheitsrelevante Daten von Beschäftigten erheben, die im Falle einer Erkrankung von großer Relevanz sein können. Deshalb sei ein adäquater Informations- und Datenaustausch zwischen Betriebs- und Vertragsärzten zwingend erforderlich, so DGAUM und VDBW.

Zudem ließen sich so medizinisch indizierte Vorsorgemaßnahmen am Arbeitsplatz mit dem Diagnosegeschehen und daraus resultierenden Therapien im ambulanten oder sta­tionären Setting effizient abstimmen und miteinander verbinden.

Seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hieß es gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, das PDSG sehe vor, dass Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, die als Vertragsärzte im Rahmen der Versorgung der Versicherten in deren Behandlung eingebunden sind, die Kosten für den Anschluss an die TI, deren Betrieb sowie das Befüllen und das Verwalten der eP erstattet bekommen. Für Ärzte, die ausschließlich betriebsärztliche Aufgaben wahrnehmen, seien entsprechende Finanzierungsregelugen aus Mitteln der GKV nicht vorgesehen. © aha/aerzteblatt.de

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