NewsÄrzteschaftWeiter Sonderregeln für Qualitätssicherung wegen der Pandemie
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Weiter Sonderregeln für Qualitätssicherung wegen der Pandemie

Donnerstag, 16. Juli 2020

/zinkevych, Stockadobecom

Berlin – Wegen der Coronapandemie können die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bestimmte Qualitätssicherungsmaßnahmen weiterhin aussetzen oder von den Bundes­vor­gaben abweichen.

Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spit­zenverband ver­einbart. Die Abweichungen können entweder nur für die von den Beschränkungen be­troffene Re­gion oder für den gesamten KV-Bereich vorgesehen werden.

Dies betrifft unter anderem Doku­men­tationsprüfungen durch Stichproben, Hygieneprü­fun­­gen in der Koloskopie, Fallsamm­lungsprüfungen in der Mammographie und fallbe­zogene Besprechungen, Konferenzen und Praxisbegehungen.

Sonderregeln sind laut Vereinbarung auch weiterhin für die ärztliche Fortbildung mög­lich. Grund dafür ist, dass einige Fortbildungsmaßnahmen Präsenzveranstaltungen oder prakti­sche Übungen vorsehen, die während der COVID-19-Pandemie nicht oder nur ein­geschränkt möglich sind – zum Beispiel Fortbildungskurse nach der Ultraschallverein­barung.

Die Vereinbarung der KBV mit dem GKV-Spitzenverband gilt, bis der Bundestag die „epide­mischen Lage mit nationaler Tragweite“ aufhebt, längstens jedoch bis zum 31. März 2021. © hil/aerzteblatt.de

LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER