Ärzteschaft
Betriebsärzte dürfen Versicherte aller Ersatzkassen impfen
Donnerstag, 16. Juli 2020
Berlin – Betriebsärzte können jetzt alle gängigen Schutzimpfungen auch bei den Ersatzkassen abrechnen. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) schloss dafür einen Vertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek). Ähnliche Verträge bestehen bereits mit weiteren Krankenkassen.
„Durch niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz können Unternehmen und Betriebsärzte dazu beitragen, ein Zusammentreffen der Grippewelle mit einer möglichen zweiten COVID-19-Welle abzumildern“, erklärte DGAUM-Hauptgeschäftsführer Thomas Nesseler.
Das neue Angebot käme daher genau zur richtigen Zeit. Er rechne mit einer hohen Nachfrage für Impfungen im kommenden Herbst, beispielsweise gegen Influenzaviren oder Pneumokokken.
Um die Impfungen in Betrieben anzubieten, können Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste eine Teilnahmevereinbarung mit der DGAUM schließen. Die Leistungen werden dann in der eigenen Abrechnungssoftware „DEGAUM-Selekt“ erfasst und mit der jeweiligen Ersatzkasse abgerechnet. So soll der ärztliche Bürokratieaufwand so gering wie möglich gehalten werden.
„Mit unserer Vereinbarung wollen wir auch dazu beitragen, mitunter gefährliche Impflücken, wie etwa bei Masern, zu schließen“, sagte der Vertreter der Vorstandsvorsitzende des vdek, Jörg Meyers-Middendorf. Für Versicherte sei das Angebot „eine Zeitersparnis bei gleich guter medizinischer Betreuung“, meinte er.
Zum vdek gehören sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern. Die Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse KKH, Handelskrankenkasse hkk sowie die Hanseatische Krankenkasse (HEK) sind Mitglieder des Interessenverbands. © jff/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

