Politik
Kinderschutz ist jetzt Qualitätsfaktor für Kliniken und Praxen
Freitag, 17. Juli 2020
Berlin – Der Kinderschutz soll in medizinischen Einrichtungen ein größeres Augenmerk erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern Schutzkonzepte gegen Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen in seine Qualitätsrichtlinien aufgenommen.
„Gerade medizinische Einrichtungen haben eine besondere Rolle als Schutz- und Kompetenzort für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Diese Orte sollten nicht zu Tatorten werden, betonte sie.
Dafür müssten Krankenhäuser und Praxen ihre „Strukturen und Abläufe so gestalten, dass Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden, diese zu stoppen und zu verhindern“, erläuterte sie weiter.
Kliniken und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ebenso wie Arztpraxen, Zahnärzte und Psychotherapeuten sollen dafür künftig interne Schutzkonzepte entwickeln, um Missbrauch und Gewalt zu verhindern.
Besonders Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssten sich gezielt mit der Prävention und Intervention befassen, schreibt der G-BA. Betroffenen soll zudem der Zugang zu Hilfsangeboten erleichtert werden.
Die Konzepte könnten je nach Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patientenklientel angepasst werden, schreibt der G-BA. Dabei seien nicht nur Informationsmaterialien und Kontaktadressen sinnvoll, sondern auch Fortbildungen des Personals, Verhaltenskodizes und Handlungsempfehlungen, Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte.
zum Thema
- KBV Online-Fortbildung zur Prävention von Kindesmissbrauch
- KBV Infoseite zu Interventionen bei Gewalt
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Die Umsetzung der Konzepte wird Teil der jährlichen strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Darüber hinaus sollen nun auch Vertragsarztpraxen stichprobenartig ihre Entwicklungen darstellen. Die Erhebung einer „repräsentativen Stichprobe“ obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und soll dem G-BA ab 2021 alle zwei Jahre vorgelegt werden.
Der Beschluss geht auf die Initiative des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBKSM), Johannes-Wilhelm Rörig, zurück. Seit 2016 hatte er die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für das Thema sensibilisiert.
Beide Organisationen begrüßten die Verankerung des Kinderschutzes in den Qualitätsmanagement-Richtlinien ausdrücklich. „Unser Ziel ist, dass Kliniken Schutzraum für betroffene Kinder werden und zugleich keinen Raum für Missbrauch bieten“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Die KBV bietet zum Thema Prävention von Kindesmissbrauch in Praxen eine Online-Fortbildung, sowie Praxisaushänge und weiteres Infomaterial für Ärzte und Betroffene an. © jff/aerzteblatt.de

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