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Politik

Wegen Personalmangel können nicht alle Intensivbetten betrieben werden

Freitag, 17. Juli 2020

/sudok1, stock.adobe.com

Berlin – In einem ARD-Beitrag hat die Kontraste-Redaktion gestern die Frage nach 7.305 vermissten Intensivbetten gestellt. Die Diskrepanz ergibt sich demnach aus 32.411 Intensivbetten, die am 24. Juni im Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) von den Krankenhäusern gemeldet waren, und 39.716 Intensivbetten, für die die Krankenhäuser die im COVID-19-Kranken-hausentlastungsgesetz vorgesehene Förderung von 50.000 Euro pro Bett beantragt ha¬ben. „Wurden hier Intensivbetten abgerechnet, die es gar nicht gibt?“, fragte Kontraste.

Kassenvertreter und Politiker forderten heute eine „schnellstmögliche“ Aufklärung der Situation, wie die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis. „Sollte sich hier herausstellen, dass Klinikleitungen in der Hochphase einer Pandemie Gelder abgerufen haben, ohne dafür auch Bettenkapazitäten zu schaffen, wäre das ein Skandal sondergleichen“, erklärte sie. Die Vorständin des BKK Landesverbandes Bayerns, Sigrid König, meinte, die Krankenhäuser gäben ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit ab und zerstörten weiter Vertrauen.

Noch nicht alle Fördergelder ausgezahlt

Der freigemeinnützige Krankenhauskonzern Agaplesion geht hingegen davon aus, dass sich die Differenz leicht erklären lässt: Sie liege darin begründet, dass für Intensivbetten, die der DIVI gemeldet werden, Personal zur Verfügung stehen muss, um die in den Betten liegenden Intensivpatienten zu betreuen. Intensivbetten, für die Krankenhäuser Fördergelder erhalten können, müssen mit einer Beatmungsmöglichkeit ausgestattet sein. Die Fördergelder sind aber nicht daran gebunden, dass die Krankenhäuser das Personal bereitstellen können, um sie auch zu betreiben.

„Krankenhäuser erhalten Fördergelder, wenn sie zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit neu schaffen oder durch Einbeziehung von Betten aus anderen Stationen vorhalten. So steht es im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“, erklärt der Leiter des Zentralen Krisenstabes der Agaplesion gAG, Jürgen Schäfer, dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). „Auch Agaplesion hat entsprechende Intensivkapazitäten geschaffen und dafür Fördergelder beantragt. Je nach Bundesland wurden diese Fördergelder bereits ausbezahlt oder noch nicht.“

Erheblicher Personalmangel

Schon vor der Coronapandemie habe es im deutschen Gesundheitswesen einen teils erheblichen Personalmangel gegeben, vor allem im Pflegebereich, so Schäfer weiter. Für die neu geschaffenen Intensivkapazitäten habe es also nicht in jedem Fall das Personal gegeben, das zur Betreuung der Intensivpatienten notwendig ist. „Wir haben kurzfristig Pflegekräfte aus anderen Bereichen geschult, damit sie auf der Intensivstation eingesetzt werden können“, so Schäfer. „Nicht in jedem Fall konnten wir die neu geschaffenen Intensivkapazitäten aber tatsächlich einsetzen, weil wir nicht genügend personelle Ressourcen hatten.“

Glücklicherweise habe es in Deutschland aber trotzdem zu jeder Zeit genügend betreibbare Intensivbetten gegeben, um alle schwer erkrankten COVID-19-Patienten versorgen zu können. „Diese betreibbaren Intensivbetten haben wir dann auch dem Willen des Gesetz­gebers folgend an das DIVI-Intensivregister gemeldet“, erklärt Schäfer. „Die Differenz zwischen den in diesem Register gemeldeten Intensivbetten und den Betten, für die Fördergelder beantragt wurden, liegt also in der Hauptsache darin begründet, dass nicht alle neu geschaffenen Intensivbetten aufgrund des Personalmangels auch wirklich betrieben werden können.“

DKG: Noch nicht alle Beatmungsgeräte sind geliefert

Ähnlich argumentiert der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, gegenüber dem DÄ: „Die Differenz zwischen geförderten Plätzen und der Darstellung im DIVI-Intensivregister lässt sich beispielsweise dadurch erklären, dass nicht alle neu geschaffenen Kapazitäten durchgängig personell betrieben werden.“ Auch seien teilweise die Beatmungsgeräte bestellt und bezahlt, aber noch nicht geliefert, sodass eine Meldung im DIVI-Register noch nicht erfolgen könne.

Die unterschiedlichen Vorgaben werden auch beim Blick in das COVID-19-Krankenhaus­entlastungsgesetz deutlich. Darin heißt es: „Zugelassene Krankenhäuser, die mit Genehmigung der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit durch Aufstellung von Betten schaffen oder durch Einbeziehung von Betten aus anderen Stationen vorhalten, erhalten für jedes bis zum 30. September 2020 aufgestellte oder vorgehaltene Bett einmalig einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.“

Ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz gelte hingegen als „betreibbar, wenn entspre-chend der Versorgungsstufe jeweils ein vorgesehener Raum, funktionsfähige Geräte und Material pro Bettenplatz, Betten, und personelle Besetzung mit pflegerischem und ärztlichem Fachpersonal vorhanden sind und eingesetzt werden können“, wie es auf der Internetseite der DIVI heißt. Die Krankenhäuser sind seit April dazu verpflichtet, ihre Intensivbetten an das DIVI-Register zu melden.

Bislang findet keine Überprüfung statt

Dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zufolge beantragen die Krankenhäuser Fördergelder für die von ihnen zusätzlich geschaffenen Intensivbetten bei den Bundesländern. Eine Überprüfung, ob die entsprechenden Intensivbetten tatsächlich angeschafft wurden, gab es dabei zunächst nicht.

„Bislang wurde vonseiten der Länder nicht überprüft, ob wir die Fördergelder für die Erhöhung der Intensivkapazitäten auch wirklich eingesetzt haben“, erklärt Schäfer von Agaplesion. „Es wurden jedoch zumeist Auflagen verlangt, dass ein geeigneter Nachweis zu führen ist. Um dies transparent nachzuweisen, haben wir alle neu zur Verfügung gestellten Intensivbetten dokumentiert – mit Rechnungen, Lieferscheinen, Gerätenummern und Fotografien –, damit wir auch im Nachhinein darlegen können, dass wir den Bonus des Bundes zweckgebunden für zusätzliche Intensivkapazitäten eingesetzt haben.“

BMG bittet die Länder um Aufklärung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) untersucht derzeit, wie die Diskrepanz zwischen den 39.716 geförderten und den 32.411 bei der DIVI registrierten Intensivbetten zustande kommt. Wie in dem Kontraste-Beitrag berichtet wurde, hat Staatssekretär Thomas Steffen einen Brief an die Bundesländer geschrieben und dazu aufgefordert, die Abweichungen bis zum 10. Juli aufzuklären. Noch liegen dem BMG zufolge jedoch nicht aus allen Bundes­ländern Rückmeldungen vor. © fos/aerzteblatt.de

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