Politik
Rabattverträge: AOK verlangt Vorratshaltung und Ethikstandards
Montag, 20. Juli 2020
Berlin – Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sehen bei ihrer neuen Ausschreibung zur 24. Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge Mechanismen gegen Arzneimittelengpässe vor.
„Ab sofort werden wir die Arzneimittelhersteller mit unseren Rabattverträgen verpflichten, als Absicherung gegen Produktions- oder Lieferausfälle dauerhaft Arzneimittelreserven für drei Monate anzulegen“, sagte Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.
Der Chefverhandler für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge der Kasse wies darauf hin, dass dieser Lagerbestand erst im letzten Vertragsquartal aufgebraucht werden dürfe.
Er betonte, die AOK begrüße das Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Liefersicherheit wichtiger Medikamente zu stärken. Um das zu erreichen, brauche es „Anreize, an denen die Arzneimittelhersteller nicht vorbei können“, so Bauernfeind.
Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, müsse es künftig zudem sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährdeten.
„Kurz gesagt: Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen“, sagte er.
Die neue AOK-Ausschreibung umfasst 119 Wirkstoffe. Die Verträge sollen von Juni 2021 bis Ende Mai 2023 gelten. Das Umsatzvolumen beträgt rund zwei Milliarden Euro pro Jahr nach Apothekenverkaufspreisen. © hil/aerzteblatt.de

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