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Politik

Ministerium setzt Pflegepersonal­untergrenzen teilweise wieder ein

Dienstag, 21. Juli 2020

/Nekrasov, stock.adobe.com

Berlin – Für die Intensivmedizin und die Geriatrie gelten ab dem 1. August wieder die bisher festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen. Wie aus einer geplanten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor geht, die dem Deutschen Ärzteblatt vor­liegt, soll damit die vorübergehende Aussetzung beendet werden.

Eine „personelle Unterbesetzung in der Pflege und eine Gefährdung der in diesen Berei­chen zu behandelnden besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten soll vermieden werden“, heißt es dazu aus dem BMG.

Dabei gelten die Verhältniszahlen, wie sie im Oktober 2019 für das Jahr 2020 festgelegt wurden: In der Geriatrie ist tagsüber somit eine Pflegefachkraft für zehn Patienten zu­ständig, in der Nachschicht für 20 Patienten.

Als Untergrenze in der Intensivmedizin ist tagsüber eine Pflegefachkraft für 2,5 Patienten vorgesehen, in der Nacht für 3,5 Patienten. Ab dem 1. Januar 2021 soll die Untergrenze in der Intensivmedizin bei zwei Patienten pro Pflegekraft tagsüber und drei Patienten pro Pflegekraft in der Nacht liegen.

Die Untergrenzen wurden am 16. März im Zuge der Pandemie und der Anweisung an Krankenhäuser, Kapazitäten für COVID-19-Patienten frei zu halten, ausgesetzt. Für die pflegeintensiven Bereiche in der Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, Stroke Units sowie Neurologische Frührehabilitation bleiben die Untergrenzen bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.

Krankenhäuser empört

Kritik am Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Untergrenzen kommt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Die von Minister Spahn vorgesehene Wiederinkraftset­zung der Pflegepersonalbesetzungsvorgaben auf Intensivstationen ist ein falsches Signal zum falschen Zeitpunkt“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in einer Mittei­lung.

Damit werde der Eindruck erweckt, die Pandemie sei überwunden, so die DKG. „Tatsache ist aber, dass jederzeit Intensivstationen mit COVID-Patienten in Cluster-Regionen so in Anspruch genommen werden könnten, dass die starren bundesweiten Vorgaben in den Kliniken vor Ort nicht eingehalten werden könnten“, so die DKG weiter.

Da niemand wisse, wie sich die Infektionslage nach der Urlaubssaison entwickeln würde, müssten alle Verordnungen und Pandemiegesetzgebungen bis Ende September oder En­de des Jahres in Kraft bleiben, argumentiert die DKG. Generell müsse es eine Abkehr der staatlich verordneten Untergrenzen geben. Daher liege der Politik seit Monaten ein Kon­zept der Gewerkschaft Verdi, dem Deutschen Pflegerat und der DKG vor, in dem ein „Per­so­nalbedarfsbemessungsinstrument“ mit weniger Bürokratie erörtert wird.

Für den GKV-Spitzenverband ist es ein richtiger Schritt, wenn auch zu spät: „Das Ausset­zen der Pflegepersonaluntergrenzen haben wir nie verstanden. Auch gerade in der Pan­demie braucht es den Schutz für Patienten, die Hilfe für das Personal und den Nachweis über die Versorgungssituationen“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstands des GKV-Spit­zenverbandes.

Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) befürwortet die Wiedereinsetzung. „Personal­unter­grenzen dienen dazu, das Risiko einer Patientengefährdung durch zu wenig vorge­haltenes Pflegepersonal in den Krankenhäusern zu vermeiden“, erklärte Verbandschefin Ulrike Elsner.

Da die Krankenhäuser seit Mitte Mai schrittweise in den Regelbetrieb zurückkehrten, sei es richtig, auch die Instrumente zum Schutze der Patienten wieder gelten zu lassen, zumal die Zahl der COVID-19-Neuerkrankungen derzeit beherrschbar sei.

Es sei daher nicht verständlich, warum die DKG erneut die „faktische Abschaffung“ der Untergrenzen fordert, so Elsner. Perspektivisch sollten für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses Untergrenzen festgelegt werden, so der Krankenkassenverband. © bee/aerzteblatt.de

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