Ärzteschaft
Schmerzversorgung: Experten fordern spezialisierte ambulante Angebote
Dienstag, 21. Juli 2020
Berlin – Aus Sicht der Bundesregierung ist eine spezialisierte ambulante Schmerzversorgung (SASV), vergleichbar mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), nicht umsetzbar.
Aufgrund der besonderen, auf individuelle Bedürfnisse und Bedarfe ausgerichteten palliativen Zielsetzung sei eine Übertragbarkeit auf kurative Einzeltherapien nicht gegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Schmerzversorgung.
Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) reagierte mit Unverständnis. „Die Bundesregierung irrt in ihrer Annahme, dass die Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen allein kurativ ausgerichtet ist“, erklärte der BVSD-Vorsitzende Joachim Nadstawek.
Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), die Krankenkassen als auch Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages würden die Einführung einer ambulanten multimodalen Schmerzmedizin unterstützen.
Zudem liege ein von der KBV und dem BVSD entwickelter Vertragsentwurf zu einer SASV bereits seit einem Jahr vor. Darin sei die SASV als Komplexbehandlung, die explizit auf die Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen ziele, ausführlich beschrieben, so Nadstawek. Eine vertragliche Lösung sei also erarbeitet – es fehle allein der gesetzliche Auftrag.
Der BVSD fordert seit Jahren nachdrücklich eine Verbesserung der Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen. In Deutschland würden rund 3,9 Millionen Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen leben. Von diesen könnten aktuell in Deutschland nur etwa 380.000 von einem der 1.269 ambulant tätigen Schmerztherapeuten im Quartal versorgt werden. © aha/aerzteblatt.de

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