Ärzteschaft
Diabetisches Fußsyndrom: Risikopass soll unnötige Amputationen vermeiden
Freitag, 24. Juli 2020
Berlin – Patienten mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) sollen vermehrt über ihr Recht auf eine Zweitmeinung aufgeklärt werden. Dafür können Patienten und Ärzte jetzt einen „Fuß-Pass“ bei der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) bestellen. Er soll auch die Prävention der Diabetesspätkomplikation fördern. So sollen unnötige Amputationen reduziert werden, teilte die DDG gestern mit.
In Deutschland gibt es jährlich rund 250.000 Patienten und 40.000 Amputationen wegen eines DFS. Fast die Hälfte davon könnten durch Prävention und konservative Therapien begrenzt oder verhindert werden, schrieb die Fachgesellschaft. Dazu gehören die regelmäßige Untersuchung der Füße auf Wunden, die Druckentlastung sowie die Durchblutungsförderung und später die chirurgische Wundreinigung.
Der neue Fuß-Pass, der jedem Diabetes-Pass beigelegt wird und kostenlos bei der DDG bestellt werden kann, soll „einerseits den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand geben, ihre Diabetespatienten besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen. Andererseits wird den Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein geringes, mittleres oder hohes Risiko zugeordnet“, erklärte Ralf Lobmann, DDG Vorstandsmitglied und Initiator des Fuß-Passes.
Die Farbe zeigt das Risiko
Die Farbkodierung des Passes weist dabei auf das individuelle DFS-Risiko hin. Patienten, die einen grünen Pass erhalten, hätten ein geringes Risiko für ein DFS und sollten daher jährlich ihren Arzt zur Kontrolle aufsuchen. Inhabern eines gelben Passes und mit mittlerem Risikoprofil wird geraten, halbjährliche Kontrolluntersuchungen und Präventionsbehandlungen wie eine Fußpflege in Anspruch zu nehmen.
Hochrisikogruppen hingegen bekommen einen roten Pass, der ihnen eine ärztliche Kontrolle alle drei Monate empfiehlt und sie auf ihr Recht auf eine unabhängige Zweitmeinung hinweist, sollte eine Amputation in Aussicht stehen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im April einen solchen Rechtsanspruch in seine Richtlinie zu Zweitmeinungsverfahren aufgenommen.
Nicht alle Betroffenen seien sich dieses Rechts auf eine ärztliche Zweitmeinung bewusst, sagte DDG-Präsidentin Monika Kellerer. „Auch wenn der aktuelle G-BA-Beschluss ein großer Fortschritt in der Versorgung des DFS ist, bestehen noch Unklarheiten und Probleme in der realen Umsetzung“, sagte die Ärztliche Direktorin des Zentrums für Innere Medizin I am Marienhospital Stuttgart.
Für den stationären Sektor sei das G-BA-Zweitmeinungsverfahren jedoch nicht geeignet. „Steht eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Situation immer dringlich und erfordert eine Entscheidung binnen maximal 36 Stunden“, erläuterte DDG-Vorstand Lobmann, der auch Ärztlicher Direktor der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Geriatrie am Klinikum Stuttgart ist.
Um in solchen zeitkritischen Situationen das Recht der Patienten auf eine Zweitmeinung umsetzen zu können, schlägt die DDG ein telemedizinisches Zweitmeinungskonsil vor. „Würde die Telemedizin systematisch in das Zweitmeinungsverfahren eingebaut, könne der G-BA-Entscheid eine höhere Wirkkraft erzielen“, meint Lobmann. © jff/aerzteblatt.de

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