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Politik

Vertragsärzte fordern Kurswechsel bei Digitalisierungs­politik

Freitag, 24. Juli 2020

/navintar, stockadobecom

Berlin – Die Vertragsärzte fordern von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ei­nen Kurswechsel bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. In einem offenen Brief der drei Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen) an den Minister kritisieren sie die Rahmenbedingungen für die Digitalisierungsprojekte, die „von den Niedergelassenen zunehmend nicht mehr toleriert würden“.

Man sei sich zwar der Notwendigkeit der Digitalisierung bewusst. Aber: „Unsere Vertrags­ärzte und -psychotherapeuten wollen eine aktive Rolle bei der Digitalisierung und ihrer praktischen Umsetzung spielen, soweit diese eine Verbesserung der medizinischen Ver­sorgung der Patienten dient“, heißt es in dem Brief.

Diesem Schreiben waren mehrere Briefwechsel zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Vertragsärzten sowie eine Diskussion zwischen der KBV und einzelnen KVen vorausgegangen. Inzwischen hatte auch das BMG mit einer Ersatzvornahme ge­droht, sofern die Vertragsärzte die Vorgaben nicht fristgerecht umsetzten. „Die Andro­hung wird die Haltung der Vertragsärzte nicht ändern“, heißt es nun in dem Schreiben.

Daher fordern die Vorstände in einem Sieben-Punkte-Plan gemeinsam, den Nutzen der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) auch den Ärzten deutlich zu machen sowie Sanktionen fallen zu lassen. „Gegenwärtig ist den Niedergelassenen der Mehrwert digita­ler Anwendungen nicht mehr zu vermitteln. Die Vertragsärzte haben die Pflichten, die spä­teren Datennutzer wie zum Bei­spiel Krankenkassen und Arbeitgeber aber den Vorteil in Form von besseren und schnelleren Informationen.“

Auch müssten die Kosten für „technisches Versagen dieser Systeme“ oftmals selbst getra­gen werden, gleichzeitig werde mit Sanktionen gedroht, „wenn sie nicht fristgemäß An­wen­dungen implementieren, die entweder noch nicht verfügbar oder technisch unausge­reift sind“. Wenn die Systeme noch nicht funktionierten, müsse es ein „dauerhaftes Ersatz­verfahren“ geben.

Auch fordern die Vertragsärzte, dass die „Zeiträume für die Einführung digitaler Anwen­dun­gen“ besser auf „Plausibilität und Machbarkeit“ geprüft werden müssten. Dazu gehöre auch, dass die Androhungen von Sanktionen fallengelassen werden. Das „erzeugt unnöti­ge Widerstände und ist daher kontraproduktiv.“

Die Kosten der Anbindung an die TI sowie die Kosten aufgrund der Datenschutzfolge­ab­schätzung müssen „angemessen finanziert“ werden. Für die Ausgestaltung der IT-Sicher­heitsrichtlinie solle zudem sichergestellt werden, „dass die technischen Anforderungen sinnvoll tragbar“ und die Kosten für die Praxen „vorab abschließend geklärt“ sein müss­en.

Um unabhängiger von Industrieentwicklungen zu sein, fordern die Vorstände, dass das KV-System künftig selbst die Möglichkeiten bekommen soll, eigene Lösungen für Pra­xis­verwaltungssysteme zu entwickeln und ihren Mitgliedern in den KVen zur Verfügung zu stellen. © bee/aerzteblatt.de

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