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Politik

Kinderwunsch­behandlung: Regierung bricht Versprechen bundesweiter Förderung

Freitag, 24. Juli 2020

/MidoSemsem, stock.adobe.com

Berlin – Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung nun doch keine bundesweiten Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen einführen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. FDP-Gesund­heits­­expertin Katrin Helling-Plahr spricht von einem „Schlag ins Gesicht“ für Betroffene.

Bislang können Paare nur in den neun Bundesländern staatliche Gelder beantragen, die sich an der Bundes-Förderkooperative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinder­losigkeit“ beteiligen und in diesem Rahmen selber eine finanzielle Förderung anbieten.

Erfüllen Paare die Voraussetzungen, bekommen sie also Zuschüsse sowohl vom Bund als auch von ihrem Heimatbundesland. In den nicht beteiligten Bundesländern erhalten Paa­re gar keine staatliche Förderung.

Aufgelegt wurde die Bundesinitiative zur Unterstüt­zung ungewollt Kinderloser im Jahr 2012. Bis heute ist es nicht gelungen, alle Bundes­länder zur Teilnahme an dem Koopera­ti­onsprogramm zu bewegen. Bayern will laut Antwort der Bundesregierung noch in die­sem Jahr beitreten, Rheinland-Pfalz und das Saarland planen, entsprechende Förderpro­gramme 2021 aufzulegen.

Wer in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein lebt, kann bis­lang nicht auf eine staatliche Förderung hoffen. Hier wolle man weiter um den Beitritt zur Koopera­tion werben, heißt es in der Antwort.

Im Koalitionsvertrag hatten die Unionsparteien allerdings mit der SPD vereinbart: „Wir wollen die Zuschüsse für Paare aus der Bundesinitiative in ganz Deutschland unabhängig davon gewähren, ob das jeweilige Bundesland sich an dem Programm beteiligt“.

In der Antwort auf die FDP-Anfrage schreiben die Autoren nun: „Der notwendige Aufbau und Unterhalt einer bundeseigenen Verwaltungsstruktur zur Ausreichung allein des Bun­desanteils der Förderung in den verbleibenden nicht kooperierenden Ländern erscheint unverhältnismäßig und konterkariert das Engagement der Mehrheit der Bundesländer.“

Damit lasse die Regierung die ungewollt Kinderlosen in den vier Bundesländern „entge­gen ihrer vollmundigen Absichtserklärung jetzt einfach im Stich“, kritisierte Helling-Plahr. „Die einzige Hürde: Sie leben im falschen Teil Deutschlands.“ Es dürfe aber nicht vom Wohnort abhängen, „ob die Paare bei einer kostspieligen Kinderwunschbehandlung vom Staat unterstützt werden oder nicht“. © alir/afp/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #833365
HartmutSteeb
am Montag, 3. August 2020, 17:43

Kinderwunschbehandlung

Es ist doch absurd, einerseits die Tötungen gezeugter Kinder im Mutterleib zu finanzieren und andererseits dann Kinderwunschbehandlung. Lasst doch die gezeugten Kinder leben und wenn es gar nicht anders sein kann, zur Adoption freigeben. Dann wird menschliches Leben erhalten und nicht länger vernichtet.
LNS
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