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Politik

„Schwarze Schafe“ im Fokus: Neue Regeln für Lebensmittel­kontrollen

Dienstag, 28. Juli 2020

/picture alliance, Ulrich Baumgarten

Berlin – Kontrollen in Lebensmittelbetrieben sollen künftig stärker auf auffällige Betrie­be ausgerichtet werden. Im Gegenzug können Routinekontrollen teils seltener stattfin­den. Das geht aus einer Verwaltungsvorschrift des Bundeslandwirtschaftsministeriums her­vor, die das Bundeskabinett morgen beschließen soll.

Organisationen wie Foodwatch hatten die Pläne bereits in den vergangenen Monaten scharf kritisiert. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, muss auch der Bundesrat zustimmen.

„Die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen werden gegenüber bisher gel­ten­den Grund­sät­zen in vertretbarem Maß gelockert, damit die freiwerdenden Kapazitäten für anlass­bezo­gene Kontrollen eingesetzt werden können“, heißt es zur Erklärung in der Verwal­tungs­vorschrift.

Es bleibe möglich, einen Betrieb täglich zu kontrollieren, wenn eine Behörde feststelle, dass vom Betrieb ein entsprechend hohes Risiko ausgehe. Ziel sei nicht, die Kontroll­dich­te zu verringern, sondern sie stärker auf „neuralgische Punkte“ auszurichten.

Für Lebensmittelkontrollen sind die Bundesländer zuständig. Die Verwaltungsvorschrift gibt den Rahmen vor, insbesondere die Frequenzen für Regelkontrollen. Die Erfahrungen der Länder hätten gezeigt, dass die bisherigen Vorgaben zu Kontrollhäufigkeiten bei Re­gelkontrollen dazu führen könnten, dass „zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen“ bleibe, heißt es in der Begründung der Änderung. Kritiker hatten gefordert, stattdessen mehr Personal einzustellen.

Konkret wird die Mindestfrequenz der Regelkontrollen etwa für Betriebe der höchsten Risikoklasse von arbeitstäglich auf mindestens wöchentlich gesenkt, die der Risikoklasse 2 von wöchentlich auf mindestens monatlich und der Risikoklasse 3 von monatlich auf mindestens vierteljährlich.

In welche Risikokategorie ein Betrieb fällt, hängt von einer Punkteskala ab, die viele Kri­terien berücksichtigt, etwa die Betriebsart, die Schulung der Mitarbeiter, die Verlässlich­keit von Eigenkontrollen, Hygiene oder die Einhaltung von Kühlungsvorschriften. In der untersten Risikostufe bleibt es bei einer Mindestfrequenz von einer Kontrolle alle drei Jahre.

Oliver Huizinga von Foodwatch kritisierte, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöck­ner (CDU) habe aus Vorfällen bei Unternehmen wie Wilke und Tönnies „offenbar nichts gelernt“. Sie nehme den nächsten Lebensmittelskandal billigend in Kauf. „Die SPD darf das auf keinen Fall durchs Kabinett winken“, forderte er.

Statt die Zahl der Pflichtkon­trollen zu verringern, sei eine grundlegende Reform notwen­dig. „Was wir brauchen, ist eine unabhängige Landesanstalt für die Lebensmittelüberwa­chung pro Bundesland, die ausreichend Personal vorhält und alle Ergebnisse veröffentli­chen muss.“

Von der FDP kam Lob für die Pläne. „Bei den derzeitigen Kapazitäten vermehrt schwarze Schafe in den Fokus zu nehmen als sich in Routinekontrollen zu verzetteln, ist ausdrück­lich richtig“, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Gero Hocker. Noch besser wäre es, wenn die staatlichen Stellen endlich mit mehr Mitteln ausgestattet wer­den würden, um das eine nicht auf Kosten des anderen machen zu müssen. © dpa/aerzteblatt.de

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