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Ärztekritik an Telematik­infrastruktur: Spahns Antwort steht noch aus

Donnerstag, 30. Juli 2020

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (links) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn /Georg J. Lopata

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bisher vom Bundesgesund­heits­­ministerium (BMG) keine Antwort auf den offenen Brief bezüglich der Probleme rund um die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Dies verlautbarte der KBV-Vorstandsvorsitzen­de Andreas Gassen im Gespräch mit KV-on, dem digitalen Webkanal der KBV. Eine Ant­wort sei so schnell auch nicht zu erwarten, so Gassen.

Die Vertragsärzte hatten Ende vergangener Woche von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) in dem offe­nen Brief der drei KBV-Vorstände und der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen) ei­nen Kurswechsel bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gefordert.

Das Thema bleibe „sehr wichtig“, da auch zeitlicher Druck bestehe, betonte Gassen. Es stünden gewisse Fristen im Gesetz, die auch aufgrund der Coronapandemie bislang nicht ausgesetzt worden seien. Aus Sicht des KV-Systems sei es nicht völlig abwegig, zunächst die Pandemie in den Griff zu bekommen und wenn „stabile Verhältnisse“ herrschen, sich mit „neuem Schwung“ der Digitalisierung anzunehmen.

Eilmeldung: Ministerium erlaubt Übergangsfristen für elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung

Berlin – Vertragsärzte müssen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ab dem 1. Oktober 2021 und nicht bereits zum 1. Januar 2021 ausstellen und die Daten an die Krankenkassen übermitteln. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am Donnerstag den Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach Übergangsregelungen für die eAU zugestimmt. In den vergangenen Wochen

Hassen hofft, dass das auch im BMG so gesehen wird. Eine Antwort werde es so oder so geben, die Frage sei: Wann kommt sie, in welchem Umfang, in welcher Form und wird den Forderungen entsprochen? Neben den Fristen im Gesetz gebe es auch die Fristen der Selbstverwaltung. Im September stehe die nächste KBV-Vertreterversammlung an.

Ein gesetzlicher Auftrag sei, so Gassen, eine Sicherheitsrichtlinie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu verabschieden. Der erste Vorlaufbeschluss zu dem Thema sei aber von der Vertreterversammlung einstimmig abgelehnt worden.

Die klare Aufforderung an den KBV-Vorstand sei es, dass diese Sicherheitsrichtlinie refi­nanziert werden müsse – sonst werde die Vertreterversammlung nicht zustimmen. Sollte es bis zum September keine Antwort geben, oder eine abschlägige, dann gehe er im Mo­ment davon aus, dass die Vertreterversammlung die Sicherheitsrichtlinien nicht verab­schieden werde.

„Dies wird natürlich eine Reaktion des Ministeriums nach sich ziehen müssen“, so der KBV-Chef. Ob dies dann „direkt eine Ersatzvornahme“ ist oder es dann erst intensive Be­ra­tungsgespräche gibt, werde man sehen.

Klar sei aber in Fragen der TI grundsätzlich auch: Die Gesetzeslage gebe klar vor, was wie umzusetzen ist, wenn Ärzte und Psychotherapeuten nicht an die TI angeschlossen sind. Auch die Fristen seien „sattsam bekannt“.

„Das ist auch nicht eine Idee der KBV. Das ist auch nicht im Ermessensspielraum der KV­en, sondern das steht relativ eindeutig im Gesetz und insofern werden die KVen in der Regel nicht anders können, als das Gesetz zu exekutieren“, betonte Gassen. © aha/aerzteblatt.de

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